24. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Dezember 1917

Auch in Wald ist es verboten das Bahngelände als Abkürzung für Fußgänger zu nutzen.

  Wald. Das Bahngelände nicht betreten! Die
Polizeiverwaltung macht darauf aufmerksam, daß es streng verboten
ist, das Bahngelände als Fußweg zu benutzen. Es ist in letzter Zeit
beobachtet worden, daß besonders auf der Strecke von Eigen nach
Herberge die Staatsbahn von vielen Leuten begangen wird. Die
Polizei wird in Zukunft alle Privatpersonen, die sie auf dem Bahn-
gelände antrifft und die dort nichts zu tun haben, zur Anzeige
bringen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (24. Dezember 2017). 24. Dezember 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/csx8


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