18. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1917

Der Solinger Ortskohlenstelle ist es weiterhin untersagt, Kohle an die Nachbargemeinden zu überlassen

Solingen. Kohlen. Zu dem Artikel über Belieferung der
Nachbargemeinden mit Brennstoffen durch Solinger Händler wird
uns von der Ortskohlenstelle mitgeteilt, daß die Verfügung des Herrn
Reichskommissars für die Kohlenverteilung, wonach jede Gemeinde
Brennstoffe nach Anzahl ihrer Einwohner zugewiesen erhalten hat,
nicht aufgehoben worden ist. Es müssen, wenn die Nachbargemeinden
wieder Kohlen usw. von Solingen beziehen wollen, diese Mengen von
den Nachbargemeinden vorher nach Solingen überwiesen werden.
Solange seitens des Herrn Reichskommissars eine Zuweisung oder
Ueberweisung von Brennstoffmengen für diesen Zweck nicht erfolgt,
können von Solingen keine Kohlen an die Nachbargemeinden abge-
geben werden.


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