Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. November 1917
Neue Regelungen für die Milch- und Fettversorgung in Wald von der Nahrungsmittelkommission festgesetzt
Wald. In der letzten Sitzung der Nahrungs-
mittelkommission nahm einen großen Teil der Zeit die
Milchfrage in Anspruch. Diese immer brennender werdende Frage
und die restlose Erfassung der sämtlichen erzeugten Milch muß voll-
ständig neu organisiert werden. Da der größte Teil der in Wald
zum Verkehr kommenden Milch mit der Eisenbahn befördert wird
und über jede Lieferung sogenannte Milchversandscheine mit Angabe
der Literzahl ausgestellt werden müssen, hat die Bezirksfettstelle eine
genaue Unterlage für die eingeführte Milch. Das Quantum der in
der Gemeinde zu erzeugenden Milch wird auf Grund der Vieh-
zählung, das heißt der in der Gemeinde vorhandenen Kühe, umgelegt.
Also auch hierbei steht es fest, wieviel Milch in der Gemeinde Wald
erzeugt werden muß. Wieviel an Milchversorgungsberechtigte abge-
geben werden darf, richtet sich nach folgenden Grundsätzen:
1) Kinder bis 2 Jahre 1 Liter, 2) Kinder von 2 bis 4 Jahren
¾ Liter, 3) Kinder von 4 bis 6 Jahren ½ Liter, 4) Hoffende
Frauen ¾ Liter, 5) Kranke bis zu 1 Liter Milch. Der
Prozentsatz der Kranken darf jedoch 2 Prozent der Bevölkerung nicht
übersteigen. In Wald dürfen demnach bis zu 400 Liter für Kranke
verschrieben werden. Bis jetzt ist aber bedeutend mehr Milch für
Kranke ausgegeben worden und zwar über 700 Liter. Alle Milch-
mengen, die darüber hinaus aufgeführt werden, werden durch die
Bezirksfettstelle an der Butterlieferung in Abzug gebracht, und zwar
wird für jedes über den zustehenden Bedarf abgegebene Liter Milch
28 Gramm Fett oder Butter angerechnet. Die Stadt ist also ge-
zwungen, sämtliche über den Bedarf hinaus eingeführte oder er-
zeugte Milch unbedingt zu verbuttern, um die Wochenmenge von
62½ Gramm Butter auf den Kopf herzustellen. Die Nahrungs-
mittelkommission hat gestern den Beschluß gefaßt, alten Leuten über
70 Jahre die Wahl zu lassen, entweder täglich ½ Liter Vollmilch zu
entnehmen, was einer Buttermenge in der Woche von 98 Gramm
gleichkommt, wofür die Butterkarte eingezogen wird, oder aber auf
die Milchlieferung zu verzichten und dafür die Butterkarte zu be-
halten. Vom 10. Dezember ab, dem Beginn der neuen Milchkarte,
fallen sämtliche Milchverkaufsstellen bei Landwirten fort. Die Land-
wirte haben die Milch nach näherer Anweisung des Nahrungsamtes
an eine städtische Milchverkaufsstelle abzuliefern. Jegliche Abgabe
von Milch, außer an diesen Verkaufsstellen, wird ausdrücklich ver-
boten.
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Stadtarchiv Solingen (10. November 2017). 10. November 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 2. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/csvr