Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. November 1917
Neues zum Fall der Geheimschlachtung des Pensionsschweines von Frau Sanitätsrat Hahne in Opladen. Redakteur der Bergischen Arbeiterstimme wegen Beleidigung verurteilt.
Das Pensionsschwein der Frau Rätin
vor Gericht.
Nun ist es auch noch vor Gericht ausgeschlachtet worden: das
Pensionsschwein der Frau Sanitätsrat Hahne in Opladen.
Die „Bergische Arbeiterstimme“ veröffentlichte in ihrer Nummer vom
18 Juni unter der Ueberschrift „Das Pensionsschwein der Frau
Rätin (der Polizist als Geheimschlächter)“ eine Zuschrift aus Opladen,
in der mitgeteilt wurde, daß der Hilfspolizeibeamte Albert
Kasel bei der Frau Sanitätsrat eine Geheimschlachtung ausgeführt
habe. Es wurde weiter festgestellt, daß Frau Sanitätsrat Hahne
wegen der Geheimschlachtung einen Strafbefehl erhalten habe,
der in der angetragenen gerichtlichen Entscheidung vom Schöffen-
gericht Opladen bestätigt worden sei. Die Geheimschlachtung
sei also erwiesen und damit die Arbeit des Hilfsschutzmannes Kasel
als Geheimschlächter.
In der Berufungsverhandlung vor dem Düsseldorfer Landgericht
ist sodann Frau Hahne freigesprochen worden. Das Gericht
hat die Geheimschlachtung nicht als voll erwiesen angesehen.
Nun hat die Opladener Polizeibehörde für Kasel gegen den für
den in Betracht kommenden Teil der „Bergischen Arbeiterstimme“
verantwortlichen Redakteur, Genossen A. Franke, Strafantrag
wegen Beleidigung gestellt.
Heute morgen wurde die Sache vor dem hiesigen Schöffengericht
verhandelt. Das Solinger Schöffengericht hatte beschlossen, die beiden
von den Klägern präsentierten Zeugen, den Bürgermeister Belle-
fontaine und den Schutzmann Kasel, „wegen zu großer Ent-
fernung vom Verhandlungsgericht“ am Opladener Gericht kommissa-
risch zu vernehmen. Auf die Beschwerde des Beklagten ordnete jedoch
das Landgericht Elberfeld an, daß sich die beiden dem Angeklagten in
der Verhandlung stellen müßten, da die Entfernung vom Gericht
nicht zu groß sei, sondern „in wenig mehr als einer halben Stunde
zu machen“ sei.
In der heutigen Verhandlung führte Genosse Franke aus,
wenn sich sein sonst gut unterrichteter Gewährsmann geirrt habe, so
habe der gleiche Irrtum bei dem Amtsgericht Opladen, das den
Strafbefehl gegen Frau Hahne ausgefertigt, und bei dem Schöffen-
gericht Opladen, das diesen Strafbefehl bestätigt habe, vorgelegen.
Das Gericht in Opladen habe angenommen, daß eine Geheimschlach-
tung vorliege. Nach den beiden gerichtlichen Handlungen, die bei
dem Erscheinen der Zuschrift vollendet gewesen seien, habe Kasel vor
den Augen aller Welt als Geheimschlächter dagestanden. Nach dem
ihm, dem Angeklagten, vorgelegenen Bericht über die Berufungs-
verhandlung in Düsseldorf habe das Gericht auch nicht ausgesprochen,
daß keine Geheimschlachtung vorliege, sondern nur, daß dies nicht als
erwiesen angenommen worden sei. Außerdem nehme er den Schutz
des § 195 (Wahrnehmung berechtigter Interessen) für sich in An-
spruch. Die Presse habe die Pflicht, Geheimschlachterei und Schleich-
handel zu bekämpfen und Fällen von Lebensmittelschiebungen auf
den Grund zu gehen.
Das Urteil lautete auf 50 Mark Geldstrafe.
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Stadtarchiv Solingen (9. November 2017). 9. November 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/csvj