Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. November 1917
Die Posse der Kreistagswahlen in Höhscheid
Höhscheid. Ein Zopf. Die Wahlen zum Kreistag
werden bekanntlich in den Gemeindekollegien vollzogen, und nur
Angehörige dieser Kollegien sind wahlberechtigt. Die Wahl-
ordnung schreibt vor, daß während der Wahlhandlung die
Stadt- oder Gemeinderäte hübsch „unter sich“ sein müssen.
Nichtwählern ist der Aufenthalt im Wahllokale nicht gestattet.
Bei der in der letzten Stadtratssitzung vollzogenen Wahl von
zwei Kreistagsabgeordneten mußten außer den vier Pressever-
tretern auch ein Beigeordneter, der kein Stadtratsmitglied ist,
und der protokollführende Stadtsekretär den Sitzungsaal ver-
lassen und vor der Tür warten, bis die Wahl beendet war.
Wir meinen, daß man bei der „Neuorientierung“, die uns ja
hoffentlich auch ein besseres Wahlrecht zu den Kreistagen bringt,
diesen altväterlichen und ganz widersinnigen Zopf abschneidet.
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Stadtarchiv Solingen (7. November 2017). 7. November 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/csve