7. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. November 1917

Eine weitere Gewerkschaftsversammlung der Solinger Waffenarbeiter im Kampf um eine Teuerungszulage

 Die Lohnbewegung der Waffenarbeiter.
   Die ablehnende Haltung der Fabrikanten zur Bewilligung
einer Teuerungszulage beschäftigte gestern abend eine im So-
linger Gewerkschaftshause tagende Versammlung der Waffen-
arbeiter.


   Rapp vom Deutschen Metallarbeiter-Verband wies auf
den Beschluß in der letzten Versammlung hin, nach dem die
Arbeiterausschüsse bei den Fabrikanten wegen der Bewilligung
der Teuerungszulage vorstellig werden sollten. Das ist in einem
Falle geschehen, und zwar bei der Firma Lüneschloß. Diese
Firma lehnt es aber strikte ab, irgendeine Zulage zu bewilligen,
weil die Verkaufspreise für Waffen in Solingen zu niedrig
seien. Die Waffenfabrikanten an andern Orten erhalten höhere
Preise, die beim Seitengewehr bis 2 Mark betragen. Als der
Arbeiterausschuß sich an den Schlichtungsausschuß gewandt
hatte, schrieb die Firma an den Schlichtungsausschuß diesen
Brief:
   P.D. Lüneschloß.                Solingen, den 11. Oktober 1917.
        An den Schlichtungsausschuß für den Landwehrbezirk
                                                                                          Solingen.
   Auf das gefl[issentliche] Schreiben vom 9. d[iesen] M[ona]ts, Reg. Nr. 761,
762/17, teile ich höflichst mit, daß irgendwelche Verhand-
lungen mit einem Arbeiterausschuß in unserem Betriebe nicht
stattgefunden haben, da ein solcher Arbeiterausschuß infolge
der geringen Anzahl der Arbeiter überhaupt nicht besteht.
   Wenn einzelne Arbeiter mit Forderungen herangetreten
sind, so ist deren Wunsch nach Möglichkeit entsprochen worden.
   Der mitunterzeichnete R. ist von mir überhaupt nicht
beschäftigt; derselbe ist Polier und hat mit den übrigen Ar-
beitern gar nichts zu tun.
   Die in dem Schreiben erwähnten prozentualen Lohn-
erhöhungen sind mir vor ca. 14 Tagen durch die Arbeiter-
führer Witte und Rapp bekanntgemacht worden, und habe ich
diesen erklärt, daß eine solche Lohnerhöhung infolge des sehr
niedrigen Verkaufspreises unmöglich sei.
   Die ganze Angelegenheit entbehrt jeder tatsächlichen
Unterlage und beruht nur auf Beeinflussung von außen. So
wurde mir von Rapp und Witte erklärt, daß, da der Fabri-
kanten-Verband die geforderten Lohnerhöhungen abgelehnt
habe, jetzt bei jeder einzelnen Firma versucht würde, diese
Forderungen durchzusetzen.
                                                gez[eichnet]: P. D. Lüneschloß
   Rapp schlägt vor, geschlossen auf der ganzen Linie gegen
die Fabrikanten vorzugehen und gegen sämtliche Waffenfabri-
kanten Klage beim Schlichtungsausschuß zu erheben. Die Er-
fahrungen , die an andern Orten in dieser Beziehung gemacht
worden sind, lassen ein derartiges Vorgehen ratsam erscheinen.
Die Obmänner der Arbeiterausschüsse solle in allernächster
Zeit zu einer Besprechung eingeladen werden, um das Nötige
zu veranlassen. Einige Fabrikanten gewähren gewissen Ar-
beitern kleine Zulagen. Damit ist der gesamten Arbeiterschaft
in der Waffenbranche aber nicht gedient, sie verlangt einheitliche
Teuerungszulagen.
   Die Firma Eickhorn hat neuerdings auf die Offizier-
säbel einen Lohnzuschlag von 10 Prozent bewilligt. Die Firma
konnte das gut tun, denn für diese Waffe wird heute jeder ge-
forderte Preis an die Fabrikanten bezahlt. Ein Arbeiter ver-
langt, daß die Arbeiter, die an Offiziersäbeln arbeiten, ge-
sondert vorgehen sollen. – Ein anderer Arbeiter ist der An-
sicht, daß das hiesige Waffenkonsortium daran schuld sei, daß in
Solingen weniger für die Seitengewehre gezahlt wird als aus-
wärts. Bei der enormen Preissteigerung für alle Bedarfs-
artikel ist die Bewilligung einer ausreichenden Teuerungszulage
eine Notwendigkeit. Die Fabrikanten können ja selbst nach-
kontrollieren, wie die allgemeine Preissteigerung wirkt, wenn
sie nur die hohen Preise betrachten, die sie für die Lebensmittel
zahlen müssen, die sie ihren Arbeitern liefern.
   Witte vom Industriearbeiter-Verband: Die Waffen-
arbeiter, für die feste Tarife bestehen, kommen bei dieser Be-
wegung nicht in Betracht; für sie gilt nicht der Schlichtungs-
ausschuß, sondern die Vergleichskammer.
   Hebborn (Christlicher Verband) regt an, Beweis-
material zu sammeln, um es dem Schlichtungsausschuß vorzu-
legen. Besonders ist es notwendig, Lohntüten zu sammeln,
weil sie ein gutes Beweismittel sind.
   Rapp macht den Vorschlag, gestaffelte Lohn-
zulagen zu fordern. Arbeiter und Arbeiterinnen sollen eine
Teuerungszulage von 25 Prozent erhalten, wenn der Lohn bei
zehnstündiger täglicher Arbeitszeit bis 60 Mark
die Woche beträgt. Beträgt der Wochenlohn bis 80 Mark, so
soll die Zulage 20 Prozent betragen und bei Löhnen über
80 Mark 10 Prozent. – Dieser Vorschlag wird von der Ver-
sammlung gutgeheißen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (7. November 2017). 7. November 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/csvd


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