Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. November 1917
Einschränkungen der Personenreisen im Eisenbahnverkehr
Vermischtes.
Schleiden, 31. Okt[ober]. (Die Militärurlauber und
die Einschränkungen des Reiseverkehrs) Die dieser Tage
in Kraft getretenen einschneidenden Maßnahmen der
Eisenbahnverwaltung, die eine starke, von der Kriegs-
notwendigkeit gebieterisch geforderte Einschränkung des
Personenverkehrs auf der Eisenbahn bezwecken, haben
auch ihre Rückwirkung auf das Heer, was ohne
weiteres verständlich wird, wenn man bedenkt, daß
der weitaus größte Teil der Reisenden aus Militär-
urlaubern besteht. Als notwendig hat sich herausge-
stellt, den Urlauberverkehr für das Feldheer, billig-
keitshalber aber besonders für das Besatzungsheer
bedeutend einzuschränken. Beim Feldheer wird die
Urlaubsmöglichkeit etwa um die Hälfte vermindert
werden. Beim Besatzungsheer wird Heeresangehörigen
nur noch zu kriegs- und landwirtschaftlichen Zwecken,
in dringenden persönlichen und Familienangelegenheiten,
sowie zur Wiederherstellung der Gesundheit nach Ver-
wundung oder Krankheit Urlaub erteilt werden.
Außerdem dürfen Mannschaften beurlaubt werden, die
verwundet oder krank aus dem Felde in die Heimat
zurückkehren, bevor sie wieder an die Front geschickt
werden, und ferner solche Leute, die das erste Mal
in das Feld rücken, um ihnen noch einmal ein Wieder-
sehen mit ihren Angehörigen zu ermöglichen, voraus-
gesetzt, daß sie länger als drei Monate vom Ersatz-
truppenteil aus keinen Urlaub erhalten haben. Auch
für die Sonntage und für das Weihnachtsfest kann von
diesem Urlaubsverbot leider nicht abgesehen werden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (3. November 2017). 3. November 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. November 2024 von https://doi.org/10.58079/csuj