31. Oktober 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 31. Oktober 1917

Anordnung der Verdunkelung zum Schutz vor Fliegerangriffen

Vermischtes.
Schleiden, 29. Okt[ober]. Es wird auf die im
Kreisblatt vom 10. Oktober 1917 Nummer 81 ver-
öffentlichte Polizeiverordnung des Herrn Regierungs-
Präsidenten vom 25. September 1917 aufmerksam
gemacht. Die strenge Durchführung der Verdunkelung
zum Schutze gegen Luftangriffe mag in rein ländlichen
Verhältnissen, wie sie der Kreis Schleiden aufweist,
nicht ohne weiteres jedem einleuchten. Sie ist aber
durchaus geboten, weil es sich weniger darum handelt,
feindlichen Fliegern ein Angriffsziel zu bieten als
vielmehr ihnen die Möglichkeit zu nehmen, sich bei
Nacht im Gelände zurechtzufinden. Die Summe des

Lichtes von Ortschaften, Anlagen und Verkehrswegen
bietet zur Nachtzeit den Fliegern Anhaltspunkte, nach
denen eine Orientierung sehr wohl möglich ist. Keine
Lichtquelle darf deshalb stärker sein oder länger brennen,
als ihr Zweck es unbedingt erfordert und es kommt
dabei auf jede Lampe an. Der Vorschrift des § 1
der benannten Polizeiverordnung künstlich erhellte
Innenräume nach außen hin zu verdunkeln wird am
einfachsten genügt, indem man die Raumöffnungen
(Fenster, Türen, Oberlichter usw.) mit Verkleidungen
aus lichtundurchlässigen Stoffen versieht. Hierzu sind
zu rechnen Schlagladen, Rolladen, Rolljalousien,
Papptafeln und wohl auch besonders starkes schwarzes
oder blaues Papier. Zulässig sind auch Farbanstriche
der Glasscheiben oder Stoffvorhänge, die aber dunkel-
farbig sein müssen. Ist die Lichtquelle durch Ver-
kleidung (Vorhang) hindurch noch von außen erkenn-
bar, so wird unter Umständen ein Abblenden der
Lichtquelle nach der Raumöffnung zu am Platze sein.
Selbstverständlich genügt es nicht, nur die nach der
Straße belegenen Fenster abzublenden, sondern die
gleichen Maßnahmen sind auch für die nach den Höfen
oder ins Freie gehenden Raumöffnungen erforderlich.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (31. Oktober 2017). 31. Oktober 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/csui


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