1. Oktober 1914

BAST_01_10_1914_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Oktober 1914 

Die Stadt Barmen beschließt die Einrichtung eines besonderen Ehrenfriedhofes ohne Unterschied der Konfession für die Gefallenen des Weltkriegs. 

                        Über die Ehrenfriedhöfe
äußert sich das Generalkommando unter anderem:
   Die Stadt Barmen hat die Anlage eines besonderen Ehren-
friedhofes für Krieger ohne Unterschied der Konfession be-
schlossen. Die Geistlichkeit aller Bekenntnisse hat sich einver-
standen erklärt. Mit den Kriegervereinen der Stadt sind
bindende Abmachungen über Trauergeleit und Ehrensalut ge-
troffen. Eine würdige und feierliche Art der Bestattung ist somit
sichergestellt.
   Der pietätvolle Beschluß der städtischen Körperschaften von
Barmen ist mit Freuden zu begrüßen. Er findet hoffentlich
in anderen deutschen Städten Widerhall und Nachahmung,
wie er es verdient.
   Nach einer Mitteilung des Ministers für öffentliche Ar-
beiten können Leichen von Gefallenen oder sonst Verstorbenen
bis auf weiteres auf der Eisenbahn nicht befördert werden.
Ausnahmen sind nur durch Vermittlung der zuständigen
Linienkommandantur zulässig.
   Gegen Abholung von Leichen mit Automobil aus Laza-
retten des Heimatgebietes auf Kosten der Angehörigen besteht
kein Bedenken. Abholung von Leichen von den Schlachtfeldern
wird fast immer unmöglich sein.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (1. Oktober 2014). 1. Oktober 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cm5u


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.