Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. November 1917
Am Bußtag soll Stille und Ernsthaftigkeit herrschen.
– Bußtag. Er wird darauf aufmerksam ge-
macht, daß am Bußtage, 21. November, öf-
fentliche theatralische Vorstellungen, Schaustel-
lungen (hierzu rechnen auch kinematographische
Darbietungen) und sonstige öffentliche Lustbar-
keiten, mit Ausnahme der Aufführung ernster
Musikstücke, nicht stattfinden dürfen. Zu ern-
sten Musikstücken sind nur Oratorien und der-
gleichen, nicht aber auch Musikaufführungen
anderer Art zu rechnen.
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Stadtarchiv Troisdorf (9. November 2017). 9. November 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/csti