Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 9. November 1917
Am Bußtag soll Stille und Ernsthaftigkeit herrschen.
– Bußtag. Er wird darauf aufmerksam ge-
macht, daß am Bußtage, 21. November, öf-
fentliche theatralische Vorstellungen, Schaustel-
lungen (hierzu rechnen auch kinematographische
Darbietungen) und sonstige öffentliche Lustbar-
keiten, mit Ausnahme der Aufführung ernster
Musikstücke, nicht stattfinden dürfen. Zu ern-
sten Musikstücken sind nur Oratorien und der-
gleichen, nicht aber auch Musikaufführungen
anderer Art zu rechnen.