Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. August 1917
Den Trachten und Abzeichen der Diakonissen wurde gesetzlicher Schutz zugesprochen.
– Berufstrachten. Den Schwestern der
dem Kaiserswerther Verbande angeschlosse-
nen Diakonissen-Mutterhäuser, ferner der
Rheinischen Frauenhilfe in Barmen und des
Rheinisch-Westfälischen-Diakonievereins in
Lennep ist für ihre Trachten und Abzeichen
der gesetzliche Schutz zuerkannt worden.
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Stadtarchiv Troisdorf (29. August 2017). 29. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cst2