7. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Dezember 1917

Aufgrund einer Verordnung des Reichskohlenkommissars können Bürger in den Gemeinden Wald, Gräfrath und Höhscheid nicht mehr von Solinger Händlern mit Kohlen beliefert werden.

            Kohlen.
   Bisher wurden die Bürger in den Grenzgebieten der Gemeinden
Wald, Gräfrath und Höhscheid, die früher die Kohlen von einem in
Solingen ansässigen Händler bezogen hatte, von ihrem früheren
Lieferanten aus Solingen weiter mit Kohlen beliefert. Der Reichs-
kommissar für die Kohlenverteilung in Berlin hat nunmehr folgendes
bestimmt:
      Bei der Belieferung der Einwohner der Nachbargemeinden
   Wald, Gräfrath, Höhscheid, Ohligs usw. kommen doch die Mengen
   in Frage, welche für den Versorgungsbezirk, zu welchem diese Ge-
   meinden gehören, festgesetzt worden sind. Sofern Kohlenhändler
   in Solingen Lieferungen nach diesen Gemeinden ausführen, so
   haben sie natürlich Bestellscheine von den Empfängern einzufor-
   dern, welche von der zuständigen Orts- bez[iehungs]w[eise] Kreiskohlenstelle
   unterstempelt sind.
      Diese Mengen würden mithin nicht in Ihr Kontingent
   rechnen.“
      Jeder Gemeinde werden also nur diejenigen Kohlenmengen zu-
gewiesen, die ihr nach ihrer Einwohnerzahl zukommen. Hat demnach
Solingen 50 000 Einwohner, so erhält sie auch nur für 50 000 Ein-
wohner Kohlen. Die Lieferung von Kohlen nach den an Solingen
grenzenden Gebieten der Gemeinden Wald, Gräfrath und
Höhscheid mußte mit Rücksicht auf das Vorhergesagte ein-
[ge]stellt werden


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