Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. Oktober 1917
Richtlinien für Verhalten bei Fliegerangriff
Bekanntmachung.
Es ist anderwärts bei feindlichen Fliegerangriffen
beobachtet worden, daß ein großer Teil der Bevölke-
rung den von der militärischen Behörde erlassenen
Vorschriften noch nicht überall das nötige Verständnis
entgegenbringt und sich bei Angriffen auf Straßen
und Plätzen aufgehalten hat. Bei Fliegerangriffen
suche jeder Schutz im nächsten Haus und halte sich
von Tür und Fenstern fern; fehlt solcher Schutz, dann
Niederwerfen in Gräben und Vertiefungen. Ich warne
nachdrücklich vor Neugier. Die Erfahrung hat gezeigt,
daß die meisten Verluste von Privatpersonen bei
Fliegerangriffen hätten vermieden werden können, wenn
die Betroffenen statt neugierig nach dem Flieger aus-
zuschauen in Verfolgung der Verhaltungsmaßregeln
Deckung aufgesucht hätten.
Schleiden, den 6. Oktober 1917.
Der Königliche Landrat,
Graf v[on] Spee.
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Kreisarchiv Euskirchen (10. Oktober 2017). 10. Oktober 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/csqe