Stadtarchiv Troisdorf, „Wasserwerk“ 1912-1927, B 87, Bl. 194-196
Der Hauptmann des 1. Landsturm-Infanterie-Bataillons Bonn (VIII.6.) schreibt an das Wasserwerk in Sieglar. Das Bataillon wäre in der Zeit der Stationierung nur für das verbrauchte Leitungswasser zahlungspflichtig. Eine finanzielle Entschädigung wäre bereits vereinbart worden.
Bonn, den 15. Februar 1916.
U. der Wasserwerks- Verwaltung
der Bürgermeisterei Sieglar
zu
Sieglar.
zurückgesandt.
Das Bataillon ist nicht in der Lage
den in der beiliegenden Rechnung
angegebenen Betrag von 72 Mark zu
erstatten.
Zahlungspflichtig ist das Bataillon
nur für das von der Küchenverwal-
tung in der Zeit vom 1.9. bis 22.10.1915
[13-2] (während
(während die Mannschaften in Bürger-
quartieren ohne Verpflegung unter-
gebracht waren,) verbrauchte Leitungs-
wasser. Nach Mitteilung der Neben-
Garnisonverwaltung Troisdorf ist
das Bürgermeisteramt zu Sieglar
mit einer Entschädigung von 20 [Pfennig]
für Mann und Monat einverstan-
den. Der hiernach zustehende Betrag
von 27,70 M. folgt in den nächsten
Tagen durch Postanweisung.
Bezüglich der Entschädigung für
die übrige Zeit wird anheimge-
geben, mit der Nebengarnisonver-
waltung.
waltung Troisdorf in Verbindung
zu treten.
Westphal
Hauptmann u. Batls. Führer.
[Erste Seite links]
Es handelt sich
nicht um Bürgerquartier,
sondern um
eigenes
Massenquartier
bei Lohmar!
also zahlen!
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Stadtarchiv Troisdorf (15. Februar 2016). 15. Februar 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/csoi