18. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Oktober 1917

Im Landkreis Solingen ist die Anmeldepflicht für Betriebs- und Werkstättenversammlungen erneut eingeführt worden. Die Arbeit der Gewerkschaften wird damit wieder erschwert.

      Hilfsdienstgesetz und Versammlungsfreiheit.
   Die obersten Behörden sowohl des Stadt- wie auch des
Landkreises Solingen hatten dem Genossen Rapp die Er-
laubnis erteilt, Betriebsversammlungen, in denen über die
Wahlen zu den Fabrikausschüssen Stellung genommen und über
die Wirkungen des Hilfsdienstgesetzes gesprochen werden sollte,
ohne Anmeldung abzuhalten. In einer Konferenz, die der
Landrat gestern mit Vertretern der Arbeiterverbände abgehalten
hat, teilte er mit, daß er die damals erteilte Erlaubnis zurück-
ziehen müsse. Demnach wären im Landkreise Betriebs- und
Werkstättenversammlungen wieder anmeldepflichtig. Wie es
scheint, handelt der Landrat damit im Auftrage einer höheren
Behörde. Die Erschwerung, die durch die Zurücknahme der
Erlaubnis den Gewerkschaften bei Abhaltung von Versamm-
lungen gemacht wird, ist unseres Erachtens durch nichts be-
gründet. Man weise uns einen einzigen Fall nach, wo der
Verlauf einer solchen Maßnahme die Handhabe bieten könnte!
Die Versammlungen sind auch ohne polizeiliche Anmeldung
und Ueberwachung streng im Rahmen des Gesetzes geblieben.
Weshalb also dieser neueste Druck auf die Gewerkschaften?


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (18. Oktober 2017). 18. Oktober 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/csnw


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.