6. September 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 6. September 1917

Lebensmittelkarte für den Zeitraum 8.-14. September 1917

Verteilung von Lebensmitteln
für die Woche vom 8. bis 14. September 1917
(Woche „W 6“ des Lebensmittelbuches).

Es entfallen auf eine Person
I. a) auf jede Person über 6 Jahren 150 Gramm Fleisch
mit eingewachsenen Knochen gegen Abgabe von
6 Marken aus der Reichsfleischkarte, 50 Gramm Koch-
wurst und 50 Gramm Frischwurst gegen Abgabe
von je 2 Marken aus der Reichsfleischkarte. Preise für
alle Fleischsorten M. 2.50, für die Kochwurst M. 2.85,
für die Frischwurst (Leber- und Blutwurst) Mk. 1.80 für
das Pfund.
b) auf jede Person unter 6 Jahren die Hälfte von
Ia, gegen Abgabe von 5 Marken aus der Reichs-
fleischkarte (Kinderkarte).
Zu Ia und b: Der Verkauf des Fleisches und der
Wurst gegen Reichsfleischkarte und zu den obigen
Preisen erfolgt Freitags nachmittags nach der
von den Metzgereien festgesetzten Reihenfolge. Während
der warmen Jahreszeit wird die Wurst schon von
Donnerstags an abgegeben.
II. 110 Gramm Butter und 10 Gramm Oel für die
Wochen „W 6“ und „W 7“, auf die Abschnitte „Speise-
fette“ dieser beiden Wochen; Preis für die Butter
62 Pfg. je Einheit, Oel 7 Pfg. je Einheit; die Butter
wird in den Geschäften am 8., das Oel erst am 15.
d. Mts. an die Verbraucher abgegeben. Auf vorüber-
gehend anwesende Personen entfallen für die Woche
„W 6“ nur 62 ⅓ Gramm Butter zum Preise von
35 Pfg.
III. 100 Gramm Griesmehl auf das Feld „Vorbehal-
ten W 6a“, das seitens des Verkäufers zu lochen ist.
Preis für die Einheit 6 Pfg.
IV. 50 Gramm lose Suppen auf das Feld „Vorbehal-
ten W 6b“, das seitens des Verkäufers zu lochen ist.
Preis für die Einheit 10 Pfg.
V. 250 Gramm Rübenkraut für diejenigen Einwohner,
die jetzt keinen Einmachzucker erhalten haben; der Ver-
käufer hat den Abschnitt „Brotaufstrichmittel Nr. 8“
der Bezugskarte für Brotaufstrichmittel abzutrennen.
Preis für die Einheit 25 Pfg.
Der Verkauf der vorbezeichneten Lebensmittel
findet zu 1 bis 5 nach den Kundenlisten statt und beginnt,
soweit vorstehend nicht anders angegeben, am Sonnabend,
vormittags 8 Uhr. An ein und denselben Käufer
werden die Lebensmittel für nicht mehr als 2 Haushaltungen
gleichzeitig abgegeben.
Wer noch im Besitz der vorstehend verteilten Lebens-
mittel ist, darf solche nicht entnehmen.
Hilden, den 6. September 1917.
Der Bürgermeister. Heitland.


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Stadtarchiv Hilden (6. September 2017). 6. September 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/csnj


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