8. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. September 1917

Brennstoffe und Elektrizität sollen in den kommenden Monaten durch weiter eingeschränkte Geschäfts- und Öffnungszeiten gespart werden.

   Weitere Einschränkung des Licht- und
                    Kohlenverbrauchs.
   Den Kommunalbehörden ist der Entwurf einer Ver-
ordnung zur Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln
mit dem Auftrag zugegangen, nach Anhörung der Handels- und In-
dustriekreise über deren Bedenken und Wünsche Bericht zu erstatten.
Nach diesem Entwurf ist beabsichtigt, mit Wirkung vom 1. Oktober ab
folgende Bestimmungen zu erlassen:


   Der zufällige Verbrauch von Leuchtgas und elek-
trischem Strom für Kraft, Licht und Heizung in offenen
Verkaufsstellen, Gastwirtschaften und Kaffee-
häusern darf die Hälfte der im gleichen Monat des Jahres
1915/16 gebrauchten Menge nicht übersteigen. Die allgemeine
Bureauzeit der Militär- und Zivilbehörden,
sowie der Handelsfirmen und sonstigen Privat-
unternehmen ist auf die Zeit von 8 Uhr vormittags bis 4 Uhr
nachmittags zu legen. Die Unterrichtsstunden in öffentlichen
Schulen dürfen nur in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 4 Uhr
nachmittags liegen. Ausgenommen sind Fortbildungs- und gewerb-
liche Fachschulen. Alle offenen Verkaufsstellen sind nach
Festsetzung der Kommunalbehörde möglichst um 6 Uhr, spätestens um
7 Uhr, Samstags um 8 Uhr abends zu schließen. Alle offenen Ver-
kaufsstellen sind an Sonn- und Feiertagen zu schließen, ausgenommen
Lebensmittel- und Tabakgeschäfte, die bis 1 Uhr nachmittags geöffnet
sein dürfen. Offene Verkaufsstellen dürfen nicht vor 8 Uhr, vom
16. November 1917 bis 15. Januar 1918 nicht vor 9 Uhr vormittags
geöffnet sein, ausgenommen Lebensmittelgeschäfte. Alle offenen
Verkaufsstellen sind mittags von 12½ bis 2½ Uhr (sofern der 7-Uhr-
Ladenschluß beibehalten wird) oder von 1 bis 2½ Uhr (sofern der
6-Uhr-Ladenschluß eingeführt wird) zu schließen. Die Beleuch-
tung der Schaufenster und der Betrieb von Personenauf-
zügen ist verboten. Gastwirtschaften sind um 9 Uhr
abends zu schließen, doch kann für bestimmte Bezirke oder Betriebe
und in Einzelfällen eine spätere Schließung, jedoch nicht über 10 Uhr
abends, gestattet werden. Für Bahnhofswirtschaften bleibt es bei der
bisherigen Regelung.


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Stadtarchiv Solingen (8. September 2017). 8. September 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/csmi


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