Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Besatzung – Kriegsbeihilfen, Gen., Nr. 8637.
Ergänzung einer Verfügung zur Berechnung der Kriegsbeihilfe und Kriegsteuerungszulagen unter Berücksichtigung der im Haushalt des Vaters befindlichen Kinder, die an der Erwerbung des eigenen Unterhalts gehindert sind.
Transkription des handschriftlichen Schreibens:
[oben links]
Der Landeshauptmann
der
Rheinprovinz
I A Tageb[uch] Nr. 441
Düsseldorf, den 22. Januar 1918
Postfach
In Ergänzung meiner Verfügung vom 6. September
1917 I A T[agebuch] Nr. 12828 unter III Ziffer 1 bemerkte ich, daß
bei Beurteilung der Frage, ob im Haushalt des Vaters be-
findliche Kinder an der Erwerbung des eigenen Unterhalts
gehindert sind, eine mildere Beurteilung eintreten kann
und z[um] B[eispiel] auch solche Fälle in Betracht gezogen werden, in denen Kinder im Kriegsliebesdienst und dergl[eichen] ohne Ver-
gütung tätig sind.
Die im Felde stehenden Kinder können bei Berechnung
der Kriegsbeihilfen und Kriegsteuerungszulagen be-
rücksichtigt werden, wenn der Vater gezwungen ist, er-
hebliche regelmäßige Geldaufwendungen zu machen, weil
der Sohn Fahnenjunker, Offiziersaspirant u[nd] dergl[eichen] ist, oder
weil er sich in Kriegsgefangenschaft unter besonders un-
günstigen Umständen befindet.
In Vertretung:
[Unterschrift]
An
die sämtlichen Dienststellen
der Rhein[ischen] Provinzialverwaltung
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Archiv des LVR (22. Januar 2018). 22. Januar 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cslc