Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. September 1917
Anordnung weiterer Verdunkelungsmaßnahmen wegen möglicher feindlicher Fliegerangriffe und die Folgen für den Straßenverkehr
Beleuchtungseinschränkung wegen
Fliegergefahr.
Mit Rücksicht auf die Möglichkeit gesteigerter Angriffstätigkeit
feindlicher Flieger ist eine Anordnung erlassen worden, wonach die
öffentliche Beleuchtung noch mehr als bisher eingeschränkt wird. Da-
nach haben Geschäfte, Warenhäuser, Theater, Kinos, Hotels, Restau-
rants, Cafés, Privathäuser, Privatwohnungen und dergleichen jeg-
liche Außenbeleuchtung zu unterlassen. Die Innenbeleuchtung ist
nicht nur nach der Straße, sondern in gleicher Weise auch nach der
Rückseite abzublenden. Hierzu dienen Vorhänge, Rolläden, dunkel-
blauer Anstrich der Fensterscheiben und mit dunklen Tapeten oder
dunkelblau angestrichenem Papier bespannte Lattenrahmen. Sofern
diese Verkleidungen nicht lichtundurchlässig sind, müssen die Licht-
stellen so abgeblendet oder aufgestellt werden, dass die Beleuchtung
von draußen nicht gesehen wird. Fuhrwerke und Radfahrer haben
wegen der nunmehr entstehenden größeren Verkehrsunsicherheit inner-
halb der größeren Ortschaften stets ihre Fuhrwerke zu beleuchten. Auf
die genaue Innehaltung der Vorschriften über Rechtsausweichen und
Linksüberholen wird besonders hingewiesen. Fuhrwerksleiter und
Radfahrer haben stets die rechte Straßenseite bei Dunkelheit einzu-
halten, insbesondere beim Einbiegen aus einer Straße in die andere
und nicht nur bei einer bevorstehenden Begegnung.
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Stadtarchiv Solingen (26. September 2017). 26. September 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/csk0