26. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. September 1917

Die städtischen Regeln für das kommende Einkellern von Kartoffeln in Ohligs

                Stadtgemeinde Ohligs.
                    Kartoffelversorgung.
   Die Einkellerung der Kartoffeln ist vorläufig für die Zeit vom
2. Dezember 1917 bis 10. März 1918 gedacht. Auf die versorgungs-
berechtigte Person entfällt für diese Zeit ein Zentner. Bis zum
1. Dezember können die Verbraucher die ihnen nach der Kartoffel-
karte zustehenden Mengen weiter entnehmen. Der Preis beträgt
9 Mark per Zentner. Die Abgabe der Kartoffeln zum Einkellern er-
folgt nur gegen besondere Bezugsscheine.


   Die Stadt ist zurzeit mit dem Ausmachen der am Riethraterhof
(Gemeinde Richrath) angebauten Kartoffeln beschäftigt. Infolge
Mangels an Transportmitteln ist den Verbrauchern Gelegenheit ge-
geben, diese Kartoffeln zum Einkellern an Ort und Stelle abzuholen.
Der Preis stellt sich auf 1 Mark billiger, also auf 8 Mark per Zentner.
   Diejenigen, die von dieser Gelegenheit Gebrauch machen wollen,
haben sich Mittwoch und Donnerstag vormittag im Rathaus, Zimmer
Nr. 13, und von Freitag ab in den betreffenden Kartenausgabestellen
einen Bezugsschein zu holen und hierbei auch den Betrag für die
Kartoffeln zu zahlen. Ohne diesen Bezugsschein werden selbstver-
ständlich keine Kartoffeln auf dem Felde abgegeben.
   Säcke und Körbe sind bei Abholung der Kartoffeln mitzubringen.
   Die für die Stadt per Waggon eingehenden Kartoffeln werden,
soweit sie hierzu geeignet sind, ebenfalls zur Einkellerung abgegeben
Die Abgabe und Zahlung dieser Kartoffeln erfolgt bei dem Händler.
Die bei den hiesigen Landwirten gewonnenen Kartoffeln werden
ebenfalls auf Bezugsscheine abgegeben. Zahlung hat jedoch bei
Empfangnahme des Bezugsscheines zu geschehen.
   Die Bezugsscheine für die durch Händler und Landwirte zu
beziehenden Kartoffeln werden in folgender Reihenfolge abgegeben:
An Familien, deren Name mit den Anfangsbuchstaben A bis D be-
ginnen: Freitag den 28. September, vormittags; E bis G: Samstag
den 20. September, vormittags; H bis J: Montag den 1. Oktober,
vormittags; K: Dienstag den 2. Oktober, vormittags; L bis N: Mitt-
woch den 3. Oktober, vormittags; O bis R: Donnerstag den 4. Oktober,
vormittags; S: Freitag den 5. Oktober, vormittags; T bis Z: Sams-
tag den 6. Oktober, vormittags.
   Die Brotkarte ist als Ausweis vorzulegen.
   Landwirte und sonstige Familien, die mehr als 200 Quadrat-
meter angebaut haben, sind verpflichtet, Listen über die jeweils ge-
ernteten Mengen nach Vorschrift zu führen. Formulare hierfür sind
in den Kartenausgabestellen zu haben. Die ausgefüllte Kartoffelliste
ist sofort nach beendeter Ernte der Kartenausgabestelle vorzulegen.
An Kartoffelerzeuger können Bezugsscheine zum Einkellern vor Fest-
stellung der Ernteergebnisse nicht erteilt werden.
   Kartoffelanbauer mit weniger als 200 Quadratmeter Anbau-
fläche haben sich zwecks Anrechnung der geernteten Mengen unter
Vorlage der Kartoffelkarte in den Kartenausgabestellen zu melde.
   Ohligs, den 25. September 1917.
                                             Der Bürgermeister: Czettritz


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