Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. September 1917
Der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte
(e. V.) Solingen nimmt Stellung zu Ladenöffnungszeiten und den Möglichkeiten, Licht- und Kohleverbrauch einzuschränken
Zur Frage der weiteren Einschränkung des
Licht- und Kohlenverbrauchs in offenen
Verkaufsstellen.
hat der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und Rechte
(e. V.), Solingen, sich den zuständigen Stellen gegenüber wie folgt
gutachtlich geäußert:
„Die Einführung der durchgehenden Arbeitszeit in den Betrieben
der Industrie ist nach der ablehnenden Haltung gerade der
Rüstungsindustrie nicht zu erwarten. Der Entwurf der neuen Ver-
ordnung, wie er veröffentlicht wurde, rechnete aber mit der Ein-
fühurng der ungeteilten Arbeitszeit, also mit der Schaffung der
Möglichkeit, daß die Arbeiter und Angestellten der Industrie nach
Eintritt des Frühschlusses in den Fabriken noch nachmittags
ihre notwendigen Einkäufe in den offenen Verkaufsstellen besorgen
könnten. Daher der 6 Uhr-Ladenschluß und die vollständige Sonn-
tagsruhe, sowie der Mittagsschluß in den offenen Verkaufsstellen!
Fällt nun die durchgehende Arbeitszeit, so muß unter allen Um-
ständen den Arbeitern und Angestellten die Möglichkeit bleiben, an
den Sonntagen sich das kaufen zu können, was sie an Arbeits-
kleidung und anderen Sachen benötigen. Sie müssen zu ihren Ein-
käufen meistens in die Stadt kommen, dazu bietet aber weder die
kurze Mittagspause noch der Abend Zeit und Gelegenheit, zumal auch
die Frauen heute zu einem großen Teile gewerblich tätig sind und
die wenige freie Zeit am Tage für den Haushalt benötigen. Wir
bitten daher, für die Zulässigkeit des Geschäftsverkehrs an
Sonntagen in der Zeit von 11 – 1½ Uhr eintreten zu wollen.
Da die Geschäfte zum größten Teile Zentralheizung haben und in
der Mittagszeit kein Licht verbrannt wird, würde durch den Ge-
schäftsverkehr an Sonntagen kein Mehrverbrauch an Kohlen ein-
treten. Das gleiche gilt von der Offenhaltung der Ge-
schäfte in der Mittagszeit an Werktagen: der Mittags-
schluß brächte auch nicht die geringste Ersparnis an Licht und Kohlen.
– Gegen ein Verbot des Geschäftsverkehrs vor 8½
Uhr und im Winter vor 9 Uhr morgens, ist, weil,
nun einmal gespart werden muß, nichts einzuwenden,
wenn die Lebensmittelgeschäfte von diesem Verbot aus-
geschlossen werden. Aus demselben Grunde würden
wir uns auch mit einem vollständigen Verbot der Schau-
fensterbeleuchtung (sowohl vor wie in dem Schaufenster)
einverstanden erklären. Diese beiden Maßnahmen würden tatsäch-
lich Licht und damit Kohlen sparen helfen. – Recht bedenklich ist für
die Verbraucher der 6-Uhr-Ladenschluß; wir können ihn
nicht befürworten, weil, wie wir schon sagten, die gewerblich tätige Be-
völkerung schon heute nicht weiß, wann sie ihre Einkäufe besorgen soll.
Der 7-Uhr-Ladenschluß möge daher beibehalten werden. Wenn noch
weitere Einschränkungen im Lichtverbrauch notwendig sein sollten,
wäre es, wie wir schon kürzlich mitteilten, u. E. zweckmäßiger,
an zwei Tagen in der Woche – etwas Dienstags und Don-
nerstags – die Geschäfte schon um 4 Uhr bezw. beim Ein-
tritt der Dunkelheit zu schließen, an den übrigen Tagen
aber den Geschäftsverkehr bis 7 Uhr abends, Samstags bis 8 Uhr,
zu gestatten. Dadurch würde vielleicht noch mehr Licht gespart wer-
den, als durch den 6-Uhr-Ladenschluß!“
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Stadtarchiv Solingen (21. September 2017). 21. September 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 25. April 2025 von https://doi.org/10.58079/csjl