Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. September 1917
Verdunkelungsmaßnahmen zum Schutz vor feindlichen Fliegerangriffen im gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf angeordnet
Mehr Dunkelheit.
Mit Rücksicht auf die Möglichkeit gesteigerter Angriffs-
tätigkeit feindlicher Flieger sind von dem
kommandierenden General der Luftstreitkräfte umfangreiche
Gegenmaßnahmen getroffen worden. Eine besondere Maß-
nahme besteht in der Schaffung einer großen Verdunkelungs-
zone. Nach den neuesten Bestimmungen fällt in diese Zone
nunmehr auch das ganze Gebiet des Regierungsbezirks Düssel-
dorf. Es ist in diesem Gebiet möglichst jeder nach außen
fallende Lichtschein zu vermeiden. Für die Allgemeinheit kommt
insbesondere in Frage, daß alle Lichtquellen, die zu Reklame-
zwecken dienen, z.B. von Vergnügungsstätten, Kinos, Licht-
schilder der Gasthöfe, die äußeren Schaufensterbeleuchtungen der
Wohnräume, Geschäfts- und Arbeitszimmer durch Vorhänge,
Rolladen oder dunklen Anstrich der Fensterflächen sowohl an der
Straßenseite wie an der Rückseite so abzublenden, daß kein
Lichtstrahl nach außen fällt. Die öffentliche Beleuchtung ist
auch ganz erheblich zu beschränken. Die angeordneten Maß-
nahmen sind vom Einbruch der Dunkelheit bis zur Morgen-
dämmerung zu beachten.
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Stadtarchiv Solingen (21. September 2017). 21. September 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. März 2025 von https://doi.org/10.58079/csjk