Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. September 1917
Eine Zuschrift zu den angekündigten Mietsteigerungen in Solingen sowie der Vertretung der organisierten Arbeiterschaft in den neu geschaffenen Mieteinigungsämtern
Mietssteigerung und Einigungsamt.
Man schreibt uns:
Neben der enormen Steigerung der Lebensmittelpreise jetzt auch
noch eine Mietssteigerung von 10 Prozent. Es sind ja „nur“ zehn
Prozent, sagen die Hausbesitzer, für Leute mit kleinen Wohnungen
also ein geringer Betrag, der kaum ins Gewicht fällt. Das stimmt
nicht ganz! Erstens spüren gerade die kleinen Leute das Anziehen der
Preisschraube am empfindlichsten und zweitens wird durch die
Mietssteigerung die Nachfrage nach Kleinwoh-
nungen ganz erheblich stärker werden. In Solingen be-
stand und besteht noch immer ein großer Mangel an kleinen Woh-
nungen. Erst durch die Tätigkeit des Spar- und Bauvereins
wurde hier der erste Schritt getan, um dem Wohnungselend zu
steuern. Die Folge der starken Nachfrage nach Kleinwohnungen wird
sein, daß diese schon an sich stark im Preise steigen, so daß also, wie
immer, die Armen an erster Stelle die Leidtragen-
den sein werden. Den Arbeitern wird heute gepredigt, sie dürften
keinen Wucher mit ihrer Arbeitskraft treiben im Interesse des
Vaterlandes. Das sollte man den andern Klassen der Bevölkerung
stets ebenso vor Augen halten. Wir sind überzeugt: der zehnprozen-
tigen Mietssteigerung wird bald eine zweite und dritte folgen, denn
wir kennen unsere Hausagrarier nur zu genau, bei ihnen kommt
eben auch der Appetit beim Essen.
Die Einrichtung eines obligatorischen Mietseini-
gungsamtes ist zweifellos zu begrüßen, doch dürfen in ihm
keine Leute als Vertreter der Mieter sitzen, die harmonieduselig sind.
Von einer Gemeinschaft der Interessen kann zwischen Hausbesitzer
und Mieter, soweit der Mietspreis in Betracht kommt, gar keine
Rede sein. Die Interessen sind im Gegenteil gegensätzlich und werden
es bleiben, trotz aller schönen Redensarten. Es besteht sogar dann
ein Interessengegensatz, wenn der Hypothekengläubiger bei seinem
Schuldner zur Miete wohnt, denn der Gläubiger wird den Zinsfuß
und der Mieter den Mietszins zu steigern versuchen. Bei gewöhn-
lichen Mietern gibt es aber keine Möglichkeit den höheren Zins abzu-
wälzen. Zweifellos hat die organisierte Arbeiterschaft das größte
Interesse, im Mietseinigungsamt vertreten zu sein. Wie steht es
nun mit der Mietssteuer, die von den Haus- und Grundbesitzer-
organisationen angeregt worden ist? Die Vertreter der Arbeiter-
schaft sollten sich gegen eine solche Steuer zur Wehr setzen. Zwar
wird gesagt, die Steuer soll nur reiche Leute treffen, doch lehrt die
Erfahrung, daß auch hier aus der geplanten Luxussteuer bald eine
allgemeine Mietssteuer werden wird.
Zu dieser Zuschrift, die im allgemeinen ins Schwarze trifft, ist
zu bemerken, daß die Beisitzer zum Mietseinigungsamt von der
Stadtverordnetenversammlung gewählt werden und
daß den Interessensgruppen der Mieter und Hausbesitzer nur das
Recht der Präsentation der Kandidaten zusteht. Die or-
ganisierte Arbeiterschaft, die die größte Zahl der Mieter stellt, muß
Schritte unternehmen, alsogleich geeignete Kandidaten aufzustellen.
Das Einigungsamt trifft in allen Klagefällen über Kündigungen und
Mietssteigerungen ein Urteil, gegen das es keine Berufung gibt. Es
liegt also durchaus im Interesse der Mieter, daß in dieses Eini-
gungsamt keine Mieter gewählt werden, die nach eigenem Ein-
geständnis „mit den Hausbesitzern an einem Strang ziehen“!
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Stadtarchiv Solingen (20. September 2017). 20. September 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/csjf