18. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. September 1917

Abbildungen der Müngstener Brücke dürfen nicht mehr angefertigt und Ansichtskarten nicht mehr verkauft werden

Solingen. Kein Verkauf von Ansichtskarten mit
der Müngstener Brücke mehr. Eine Verfügung des Regie-
rungspräsidenten zufolge ist das Photographieren, Zeichnen, Malen
oder sonstige Abbilden, ferner der Verkauf von Karten mit einer An-
sicht der Müngstener Brücke verboten. Die Verkaufsstellen sind um
Beachtung dieser Verordnung und Entfernung aller Ansichten der
Müngstener Brücke ersucht worden. Diese Verfügung bedeutet für die
Ansichtskartenhändler eine Einbuße.


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