18. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. September 1917

Über die Einrichtung eines Mieteinigungsamtes in Solingen sowie die Anhebung der Mieten zum 1. April 1918

        Mietssteigerung in Sicht!
   Eine Versammlung des Haus und Grundbesitzer-
vereins, die gesternd abend bei Gierlich tagte, befaßte sich mit
einer allgemeinen Steigerung der Mieten in Solingen und mit der
Einrichtung des in Aussicht genommenen Mietseinigungsamtes.
   Herr Adalbert Weck hielt die einleitenden Vorträge, in denen er
die Gründung eines Einigungsamtes begrüßte und die Mietsteiger-
ung zu begründen versuchte. Schon im Jahre 1907 wurde zwiscehn
dem Solinger Haus- und Grundbesitzerverein und dem Mieterverein
ein Abkommen getroffen, nach dem ein freies Schiedsgericht für
Mietstreitigkeiten eingerichtet wurde. Im Jahre 1912 wurde es dem
Gewerbegericht angeschlossen. Die Kriegszeit brachte eine tiefgreifende
Aenderung in das rechtliche Verhältnis zwischen Mieter und Ver-
mieter. Durch Bundesratsverordnung wurden die Mieter geschützt
und die Hausbesitzer dadurch getroffen. Es wurden Mietseinigungs-
ämter vom Bundesrat eingesetzt. Durch eine Verordnung vom
26. Juli d[ie]s[en] J[ahre]s ist nun das Mietseinigungsamt obligatorisch ge-
worden. Die Parteien können zum Erscheinen vor dem Amt unter
Androhung von Geldstrafen gezwungen werden. Die Beisitzer wer-
den zur Hälfte von den Hausbesitzern und zur anderen Hälfte von
den Mietern gestellt. Von den Hausbesitzern sollen die Herren
Schneiders und Ruppert als Beisitzer und als Stell-
vertreter die Herren Nathaniel Adrion und Ernst Müller vorge-
schlagen werden. Der Vorsitzende muß ein Richter oder ein oberer
Verwaltungsbeamter sein.


   Herr Hölterhoff (Mitglied des Mietervereins) begrüßt die
obligatorische Einführung des Einigungsamtes. Der Mieterverein ist
zur Mitwirkung gern bereit, denn er zieht mit den Haus- und
Grundbesitzern an einem Strange.
   Herr Weck begründete dann die Notwendigkeit der allgemeinen
Mietssteigerung um 10 Prozent. In einigen Städten hatte man die
Mieten gleich um 30 und 35 Prozent gesteigert. Da sei die Militär-
behörde eingeschritten und habe generell jede Steigerung verboten.
Dieses Eingreifen der Militärbehörde habe Veranlassung gegeben,
im Reichstage die Frage zu erörtern. Staatssekretär Helfferich
habe erklärt, daß diese generellen Verbote nicht rechtswirksam bleiben
könnten, weil sonst manche Hausbesitzer ruiniert würden. Auch der
Oberbürgermeister Dicke und der früher hier tätig gewesene Baurat
Michaelis hätten sich ihm gegenüber für eine Mietssteigerung
ausgesprochen. Bei dieser Steigerung dürften natürlich früher ge-
machte Mietnachlässe nicht berechnet werden. Der Redner führt
dann eine ganze Reihe von Fällen an, in denen die Bauhandwerker
die Löhne gesteigert haben. Auch das Material sei erheblich im Preise
gestiegen. Eine allgemeine Steigerung der Mieten um zehn Prozent
sei daher zu empfehlen.
   Als Unterlage seiner Berechnungen benutzte der Redner diese
Beispiele: Beispiel: Wert 20 000 Mark. Feuerkassenwert
14 500 Mark (ohne Fundamente), Fundamente 1500 Mark,
Grundstücke 4000 Mark. 1. Zinsen: 1. Hypothek 10 000 Mark zu
4 ½ Prozent gleich 450 Mark, 2. Hypothek 3000 Mark zu 5 Prozent
und Eigenkapital 7000 Mark zu 5 Prozent, zusammen 500 Mark,
2. Gebäudesteuern 65 Mark, 3. Kanalbeiträge und Gebühren 60 Mark,
4. Wassergeld 35 Mark, 5. Kosten der Straßenreinigung 32 Mark,
6. Müllabfuhrgebühren, 9 Mark, 7. Schornsteinreinigungsgebühren
4 Mark. Feuer- Haftpflicht-, Mietausfall und Hypotheken(???)schutzversiche-
rung (3/4 Prozent des Feuerkassenwertes) 108,75 Mark, 9. Abschrei-
bung: ½ Prozent des Feuerkassenwertes 72,50 Mark, 10. Für Aus-
besserungen und Instandhaltung 2 Prozent des Gebäudewertes 320
Mark, 11. Für Verwaltung und eigene Bemühungen 1 Prozent des
Gebäudewertes 160 Mark, zusammen 1816,25 Mark, ergibt rund 9
Prozent des Wertes des Besitztums.
   Die Steigerungen bei Ladenlokalen sollen der freien Verein-
barungen überlassen bleiben.
   Herr Langenberg ist mit einer Steigerung von 10 Prozent
nicht zufrieden; es müssen wenigstens 15 Prozent sein.
   Herr Kaiser zweifelt an der Einigkeit der Hausbesitzer.
   Herr Hölterhoff macht den Vorschlag, den Zinsfuß herab-
zudrücken.
   Der Vorsitzende wünscht, daß die Sparkassen mit dem Ab-
bau des Zinsfußes zuerst beginnen.
   Die Versammlung beschloß, die Mietssteigerung am 1. April
1918 vorzunehmen. Um die Mietschulden der Kriegsteilnehmer zu
decken, die Betriebswerkstätten haben schließen müssen, soll die Ein-
führung einer Mietssteuer vorgeschlagen werden. Diese Steuer soll
aber nur die Inhaber von Wohnungen im Werte von 1000 Mark
und höher treffen.
   Zu dem Beschlusse, die Miete zu steigern, wird die organisierte
Arbeiterschaft in irgendeiner Form Stellung nehmen müssen. Vor
allen Dingen wird sie nicht damit einverstanden sein können, daß
Mieter als Beisitzer im Einigungsamt sitzen, die ausge-
sprochenermaßen mit den Haus- und Grundbe-
sitzer an einem Strange ziehen. Wir ersuchen unsere
Stadtverwaltung mit der Ernennung der Beisitzer aus dem Mieter-
kreise so lange zu warten, bis die organisierte Arbeiterschaft Stellung
zu den Fragen genommen und eventuell auch ihre Kandidaten prä-
sentiert hat. Der Mieterverein stellt keine Vertretung der Mieter dar,
denn er steht heute nur noch auf dem Papier. Die Art der Be-
setzung des Mietseinigungsamtes ist für die Arbeiter, die doch in
ihrer großen Mehrzahl Mieter sind, von größter Bedeutung, gibt es
doch gegen den Schiedsspruch des Einigungsamtes keine Berufung
mehr an das ordentliche Gericht. Die Urteilssprüche sind endgültig.
Wir können zwar verstehen, daß sich mancher Hausbesitzer jetzt in
einer verzwickten Lage befindet, diesen Zustand teilt er aber mit
noch so vielen selbstständigen kleinen Geschäftsleuten, denen auch kein
Mensch hilft. Im übrigen scheint man sich nicht lange bei den be-
schlossenen 10 Prozent Mietssteigerung aufhalten zu wollen, denn
wie aus den Reden hervorging, waren die meisten Hausbesitzer jetzt
für eine Steigerung von 15 Prozent. Wer behauptet, bei uns
seien die Mieten besonders niedrig, der sagt bewußt oder unbewußt
die Unwahrheit. Die Statistik lehrt es bekanntlich anders. Nach ihr
wohnen wir in Solingen in der zweitteuersten Stadt des
Reiches.


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Stadtarchiv Solingen (18. September 2017). 18. September 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/csj5


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