3. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. September 1917

Eine Versammlung der Metallarbeiter der Firma Bayer erneuert ihre Lohnforderungen

   Wiesdorf. Lohnbewegung. Am Donnerstagabend tagte
im großen Saale des Herrn Peter Steinacker eine Versamm-
lung, die von über 800 Metallarbeitern der Firma vorm[als] Bayer
u[nd] Co[mpagnie] besucht war. Die Versammlung war einberufen vom Deutschen
und vom christlichen Metallarbeiter-Verband. Die Metallarbeiter der
Farbwerke sind in letzter Zeit abteilungsweise an die Firma heran-
getreten und verlangten eine Erhöhung ihrer bisherigen Löhne um
durchschnittlich 25 Prozent. In einer Sitzung mit dem Arbeiter-
ausschuß erklärte sich Herr Direktor Duisberg bereit, eine Neu-
regelung der Lohnverhältnisse vorzunehmen. Bei der letzten Lohn-
zahlung stellte sich aber heraus, daß die Firma lediglich die
bis jetzt gezahlten Prozente zu dem früheren
Minimal-Stundenlohn geschlagen hatte. Eine Erhöhung
der Löhne im Sinne der Arbeiterwünsche war nicht eingetreten.


Vielmehr erklärten eine Reihe Arbeiter, daß sie heute noch Schaden
haben, weil nach der von der Firma Bayer vorgenommenen Neu-
regelung eine niedrigere Prozentverrechnung für Akkordarbeit einge-
treten ist. Eine weitere Verhandlung in der Angelegenheit mit dem
Arbeiterausschuß hat die Firma rundweg abgelehnt. Die Versamm-
lung beschloß nunmehr, weitere Schritte zu unternehmen, um den
Wünschen der Arbeiter Geltung zu verschaffen. Allgemein wurde das
Verhalten der Firma den Arbeitern gegenüber einer scharfen Kritik
unterzogen. Die Versammlung nahm diese Entschließung an: „Die
Versammlung der Arbeiter der Firma Bayer u. Co. nimmt Kennt-
nis von der Behandlung der Lohnfrage durch die Firma und stimmt
in vollem Umfang den Ausführungen der Referenten zu. Die Ver-
sammlung protestiert gegen die Nichtanhörung des Arbeiteraus-
schusses in dieser Frage und betrachtet die von der Firma inzwischen
vorgenommene neue Lohnregelung, wegen der mit dieser verbundenen
teilweisen Benachteiligung der Arbeiter gegenüber dem bisherigen
Verhältnis als eine Herausforderung der Arbeiter. Die Wünsche der
Arbeiter um Aufbesserung ihrer Löhne sind somit als abgewiesen
anzusehen. Eine Vermittlung durch den Arbeiterausschuß ist von der
Firma ebenfalls abgelehnt worden. Nach diesen Vorgängen erklärt
der Versammlung, von dem nach § 13 des Gesetzes über den Vater-
ländischen Hilfsdienst zustehenden Recht der Anrufung des
Schlichtungsausschusses Gebrauch zu machen. Der
Arbeiterausschuß wird beauftragt, die Angelegenheit der Lohnfrage
sofort dem Schlichtungsausschuß zur Entscheidung vorzulegen. Die
Versammlung verspricht ferner, für den Ausbau der Organisation
der Arbeiterschaft mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln Sorge
tragen zu wollen, da sie nur hierin die Möglichkeit zur Erlangung
besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen erblickt“. Nun wird sich also
der Schlichtungsausschuß in Solingen mit der Angelegenheit zu
befassen haben.


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Stadtarchiv Solingen (3. September 2017). 3. September 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/csio


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