Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. September 1917
Der Ausschuss des deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages nimmt Stellung zur kriegsbedingten Stillegung und Zusammenlegung von Handwerksbetrieben
Die Stillegung von Kleinbetrieben.
Um Kohlen, Arbeitsmaterial und Arbeitskräfte zu sparen,
sollen nach und nach zahlreiche kleingewerbliche Be-
triebe geschlossen und zusammengelegt werden. Das
Hilfsdienstgesetz bietet die erwünschte rechtliche Handhabe
für diese Betriebskonzentration. Die Mittelständler versuchen zu
retten, was noch zu retten ist. Augenblicklich ist jeder Widerstand
unmöglich. Der Kriegsdruck ist zu stark. Man hofft nur noch
auf ein Auferstehen des Kleingewerbes nach dem Kriege. In
diesem Sinne hat auch der Ausschuß des deutschen
Handwerks- und Gewerbekammertages, die
öffentlich-rechtliche Mittelstandsvertretung, zu der Sachlage in
einer Gesamtsitzung, die in Halle tagte, Stellung genommen.
Ein Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen besagt:
„Der geschäftsführende Ausschuß des deutschen Hand-
werks- und Gewerbekammertages, welcher in Halle tagte, gibt
zu der bevorstehenden Zusammenlegung gewerbliche Betriebe
auf Grund des Hilfsdienstgesetzes folgende Erklärung ab:
1. Die Zusammenlegung ist nur als eine vor-
übergehende durch den Krieg bedingte Maßnahme einzu-
führen. Eine dauernde Einschränkung der Selbständigkeit der
handwerklichen Betriebsform wird unter allen Umständen
abgelehnt.
2. Der deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag und
die Handwerks- und Gewerbekammern sind bei der Feststellung
der für die Zusammenlegung zu beobachtenden Grundsätze
bzw. bei der Zusammenlegung selbst unbedingt in aus-
reichendem Maße zu beteiligen.
3. Die Zusammenlegung der Handwerksbetriebe darf nur
auf dem Wege der Selbstverwaltung erfolgen, um eine
angemessene Entschädigung der stillgelegten Betriebe und ihre
Wiederaufnahme zu sichern.
4. Sobald die Möglichkeit hierzu vorhanden ist, sind die
stillgelegten Betriebe durch Zuweisung von Rohstoffen und Be-
triebskraft und Bereitstellung von Hilfskräften wieder in
Tätigkeit zu setzen.
In bestimmter Erwartung der Anerkennung seiner For-
derungen wird das Handwerk die durch den Ernst der Stunde
geforderte Zusammenlegung der Betriebe unter Mitwirkung
seiner berufenen Interessenvertretungen unverzüglich ins Werk
setzen. Das deutsche Handwerk hat bisher seine vaterländische
Opferwilligkeit zu Genüge bewiesen und wird auch das
schwere Opfer der Einschränkung seiner
Selbständigkeit bringen, wenn ihm die Ueberzeugung
gegeben wird, daß nach Wiederkehr friedlicher Zeiten seine
Selbständigkeit im Rahmen der deutschen Volkswirtschaft
wieder sichergestellt werden soll.“
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Stadtarchiv Solingen (3. September 2017). 3. September 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/csin