30. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. August 1917

Der Vater der kritisierten Vertrauensdame nimmt Stellung zum „Arbeitszwang für Pommernkinder“ und dem Verhalten seiner Tocher

     Arbeitszwang für Pommernkinder.
   Wir erhalten diese Zuschrift:
                                               Neviges, den 24. August 1917.
   Zu Ihrem Artikel „Arbeitszwang für Pommernkinder“ bitte ich
Sie als Vater der angegriffenen Vertrauensdame um folgende
Richtigstellung:
   Es beruht auf einem Irrtum, daß die Vertrauensdame „die
Sache hat laufen lassen, wie’s Gott gefällt“. Sie hat vielmehr regel-
mäßig ihrer Pflicht entsprechend an das Landratsamt in Vohwinkel
Bericht über den Zustand und das Befinden der Kinder erstattet.
Lagen besondere Dinge vor, so gab sie Zwischenberichte, wie in dem
von Ihnen angeführten Fall betreffend Feldarbeit der Kinder wäh-
rend der Tage großer Hitze, wo sie sofort erstmalig schon am 21.
Juni und dann wiederum am 21. Juli dem Landratsamt Mit-
teilung machte.


   In Ausübung des ihr übertragenen Vertrauenspostens hat sie
die ihr anvertrauten, auf 7 Gütern verstreuten über 100 Kinder
wöchentlich aufgesucht und über Ernährungszustand, Gewichts-
zunahme usw. genau Buch geführt, woraus hervorgeht, daß die
Kinder durchweg beträchtlich an Gewicht zugenommen und in
ihrem Gesamtbefinden erfreuliche Fortschritte gemacht haben.
   Außerdem hat sie bei leichteren Erkrankungen einzelner Kinder
diese stets persönlich alsbald zu dem 20 Kilometer entfernt wohnen-
den Arzt gebracht, wozu die Gutsherrschaft ein Fuhrwerk stellte.
   Sie hat ferner an den Kindern manches getan, was offenbar
die Mütter zu Hause versäumt hatten.
   Was den angezweifelten „Tatsachensinn“ angeht, so ist für die
ganze Monarchie im Interesse der Volksernährung eine Verfügung
ergangen, daß die Schulkinder zur Beseitigung der Unkräuter her-
angezogen werden sollen. So unterlag die grundsätzliche Entschei-
dung, ob Distelnstechen pp. leichte oder schwere Arbeit sei und den
Kindern zugemutet werden dürfe oder nicht, gar nicht dem Urteil der
Vertrauensdame. Jedenfalls werden Industrie und Landwirtschaft
darin völlig eins sein, daß alles darauf ankommt, den Acker vom
Unkraut frei zu halten, damit der Brotertrag möglichst hoch sei.
   Nimmt man zuletzt noch die vielfachen Dankesäußerungen
von Eltern der untergebrachten Kinder an die Vertrauensdame
hinzu, so mag jeder unbefangene Urteilende entscheiden, ob meine
Tochter des in sie gesetzten Vertrauens wert ist oder nicht.
                                                                             Güthenke.
   Diese Inschrift enthält mancherlei, wovon wir gern
Kenntnis genommen haben. Sie entkräftet aber nicht unsern
Hauptvorwurf, daß die Vertrauensdame nicht sofort wirksame
Maßnahmen getroffen hat, als die Kinder Ende Juni während
der furchtbaren Hitze täglich 6 Stunden in gebückter Haltung
auf den Aeckern des Fabritzius arbeiten mußten. Die Ver-
trauensdame mußte wissen, daß dies nicht im Sinne der Eltern
der Kinder lag! Sie hatte in erster Linie die Interessen der
Kinder wahrzunehmen. Ihre Sache war es nicht, sich zu
fragen, wer die Aecker des Gutes von Disteln und Unkraut
reinige. Herr Güthenke läßt denn auch unsere Frage unbeant-
wortet, was geschehen wäre, wenn Hitzschläge oder Fälle
von Sonnenstich vorgekommen wären.
   Und darauf kam es an. Wir haben nicht bestritten,
daß die Vertrauensdame genügend Arbeit gehabt habe. Wir
haben aber auch verlangt, daß die Vertrauensperson genug
Tatkraft an den Tag lege, um von den Kindern Gefahren
für Gesundheit und Leben abzuwenden. In den heißen Juni-
tagen sind so viele Hitzunfälle vorgekommen, daß es kein
Wunder gewesen wäre, wenn auch diesen Kindern, die gerade
in den heißesten Stunden des Tages auf den Feldern arbeiten
mußten, etwas zugestoßen wäre. In solchen Verhältnissen ist
mit Briefeschreiben nichts getan! Und auch Herr Güt-
henke, der den merkwürdigen Einfall hat, seinen Brief eine
„Richtigstellung“ zu nennen, wird uns zugeben müssen, daß
seine Tochter für die Kinder die Verantwortung trug.
Während die Briefe von Pommern nach dem heimischen Land-
rat liefen, konnte dort oben bei den geschilderten Verhältnissen
sonstwas passiert sein! Diese Möglichkeit mußte vor allen
Dingen die Vertrauensperson sehen, die für die Kinder und
für ihr körperliches Wohl verantwortlich war. Fr[äu]l[ein] Güthenke
hat auch von dieser Verantwortung den rechten Begriff gehabt,
indem sie mit ihnen zum Arzt fuhr, wenn dies notwendig war.
Aber diese Verantwortung ging weiter. Die Vertrauensdame
mußte verhindern, daß die Kinder in Verhält-
nisse kamen, die für sie eine Gefahr dar-
stellten.
        Das hat sie nicht getan. Und das rügte unser Artikel.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (30. August 2017). 30. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/csi5


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