Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. August 1917
Obstzüchter erhalten im Landkreis Solingen die amtliche Erlaubnis, aus einem Teil ihrer selbstgewonnen Ernte Obstkraut herzustellen.
Bekanntmachung.
Das Landesamt für Gemüse und Obst zu Berlin hat den Obst-
züchtern des Landkreises Solingen die Herstellung einer beschränkten
Menge von Obstkraut aus ihrem selbstgewonnenen Obst genehmigt.
Die so gewonnenen Brotaufstrichmittel werden auf die später zu
liefernde Marmelade angerechnet. Zur Herstellung des Obstkrautes
müssen vorwiegend Birnen verarbeitet werden, damit tunlichst große
Mengen Aepfel den Marmeladenfabriken zugeführt werden können.
Die Obstzüchter des Kreises haben diesbezügliche Anträge bei dem
zuständigen Bürgermeisteramt, bei dem auch die näheren Bestim-
mungen einzusehen sind, mündlich anzubringen. Dabei ist genau an-
zugeben, wie groß der Obstbestand ist, wieviel Personen zum Haus-
halt gehören und bei welcher Krautfabrik das Obstkraut hergestellt
werden soll.
Opladen, den 25. August 1917.
Der Landrat.
I[n] V[ertretung]: Dr. Kramer, Regierungsassessor.
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Stadtarchiv Solingen (29. August 2017). 29. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cshs