Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. August 1917
Nunmehr sollen Strafgelder den Mehrverbrauch von Gas in Solingen verhindern.
Bekanntmachung.
Die zur Einschränkung des Gasverbrauchs angeordnete
Sperre von nachmittags 2-6 Uhr hat den gewünschten Erfolg
nicht gehabt. Die Sperre wird daher aufgehoben.
Der Stadt Solingen stehen jeden Tag 15 570 Kubikmeter
Gas zur Verfügung. Hiernach kann jeder Bürger die gleiche
Menge Gas verbrauchen, welche er im September v[origen] J[ahres] ver-
braucht hat. Wer im vorigen Jahre aus besonderen Gründen
unverhältnismäßig wenig oder gar kein Gas verbraucht hat, er-
hält auf Antrag vom städtischen Gaswerk die Menge seines Be-
darfes zugeteilt.
Das städtische Gaswerk wird jedem Gasabnehmer mitteilen,
welche Menge er im September v[origen] J[ahres] verbraucht hat. Die
Berechnung erfolgt nach der Aufnahme zwischen zwei aufein-
ander folgenden ordentlichen Messeraufnahmen. (30 Tage.)
Damit der Verbrauch des Gases die Menge des im Sep-
tember v[origen] J[ahres] nicht übersteigt, ist jeder Gasabnehmer verpflichtet,
durch rechtzeitiges Ablesen seines Messers zu verhüten, daß die
ihm zustehende Gasmenge überschritten wird.
Nach § 5 der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung
vom 26. Juli 1917 des Reichskommissars hat der Gasabnehmer
bei eingetretenem Mehrverbrauch an die Gasanstalt für jeden
Kubikmeter ein Aufgeld von 50 Pfennig zu zahlen.
Solingen, den 22. August 1917.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
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Stadtarchiv Solingen (22. August 2017). 22. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/csgz