Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. August 1917
Wucher bei der Verpachtung von Obstbaumnutzungen
Der Obstwucher.
In den letzten Tagen wurde auffallend oft gemeldet, daß
Obstbaumnutzungen zu Preisen verpachtet worden sind, die er-
heblich höher liegen als im Vorjahre, obgleich der Ertrage dieser
Anlagen unbestritten weit geringer sein wird als 1916. Es
kann keinem Zweifel unterliegen, daß Verpächter und Pächter
sich über den voraussichtlichen Umfang der Ernte schon bei Ab-
schluß des Vertrages durchaus im klaren sind. Ebenso sind
ihnen die längst festgelegten Obst-Erzeugerpreise bekannt.
Daraus folgt unweigerlich, daß der Pächter die Nutzung von
von vornherein in der Absicht an sich bringt, den Höchstpreis zu
überschreiten. Der Verpächter, der die Sachlage kennt, macht
sich ebenso sicher mitschuldig. Vielleicht ist die Möglichkeit eines
strafrechtlichen Einschreitens im Augenblick noch nicht gegeben.
Aber etwas anderes kann nach den Vorschlägen des Kriegsaus-
schusses für Konsumenteninteressen geschehen. Die Reichsstelle
für Gemüse und Obst, die ja überall Zweigstellen unterhält
und mit Sachverständigen besetzt hat, muß diese überbotenen
Nutzungen sofort mit Beschlag belegen, wodurch der
Spekulant später nur in Besitz des den Höchstpreisen
entsprechenden Entgeltes kommt. Das mag für
den „Versuch“ Strafe genug sein. Das beschlagnahmte Obst
selbst läßt sich sicher mit Leichtigkeit solchen Gemeinden zu-
führen, die seinen weiteren Umsatz zu Höchstpreisen ge-
währleisten.
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Stadtarchiv Solingen (21. August 2017). 21. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/csgu