20. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. August 1917

Kaufmann aus Leichlingen vor Gericht – Das Verbot, Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen, bereitet dem Handel Probleme.

   Verkauf von Zigaretten an Jugendliche.
   Man schreibt uns aus Leichlingen:
   Zigarrenhändler oder ihre Angestellten kommen jetzt oft in recht
fatale Situationen. Nach einem Erlaß ist es allen Rauchwaren-
händlern verboten, an Jugendliche „unter 16 Jahren“ Zigaretten
zu verkaufen. Es ist oft schwer, einem Zigaretten fordernden jungen
Menschen anzusehen, ob er das „zigarettenempfängnisfähige“ Alter
hat. So ging es auch dem Kaufmann Karl R. von hier. Er hatte an
einen noch nicht 16 Jahre alten Jüngling, der aber für älter ge-
schätzt werden konnte, Zigaretten verkauft und sollte deshalb bestraft
werden. Von dem Schöffengericht in Opladen wurde er aber
freigesprochen. Gegen dieses Urteil legte der Amtsanwalt Be-
rufung ein. Die Strafkammer in Düsseldorf bestätigte aber das frei-
sprechende Urteil. Den Ausführungen des Verteidigers des Ange-
klagten, daß der Käufer der Zigaretten ein recht männliches Aus-
sehen gehabt und von solchen Leuten als Legitimation schlecht eine
Geburtsbescheinigung verlangt werden könne, trat das Berufungs-
gericht bei.


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Stadtarchiv Solingen (20. August 2017). 20. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/csgp


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