20. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. August 1917

Neue Anordnungen des Kriegsernährungsamtes zur Kartoffelversorgung.

                   Die Kartoffelversorgung.
   Vom Präsidenten des Kriegsernährungsamtes sind die An-
ordnungen über die Versorgung der Bevölkerung mit Speise-
kartoffeln ergangen. Sie wird vorläufig dahin geregelt,
daß der Wochenkopfsatz der versorgungsberechtigten Bevölke-
rung bis zu 7 Pfund Kartoffeln beträgt. Dieser Wochenkopfsatz
ist für die Kommunalverbände lediglich ein Berechnungsmaß-
stab. Sie können die Ration je nach den örtlichen Verhältnissen
nach Altersstufen, unter Berücksichtigung der Arbeitsleistung,
oder in anderer Weise verschieden hoch bemessen. Nur darf der
durchschnittliche Wochenkopfsatz von 7 Pfund Kartoffeln nicht
überschritten werden.
   Um die Ernährung der Bevölkerung mit Kartoffeln unter
allen Umständen, insbesondere auch dann zu gewährleisten,
wenn die kommende Herbstkartoffelernte wider Erwarten gering
sein sollte, wird ferner bestimmt, daß die gesamte Kartoffelernte
für die öffentliche Bewirtschaftung sicherzustellen ist. Der Land-
wirt darf von seiner Kartoffelernte nur den eigenen Speise-
kartoffelbedarf befriedigen und nur die kleinen und ungesunden
Kartoffeln an sein Vieh verfüttern.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (20. August 2017). 20. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/csgo


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