12. September 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. September 1917

Festlegung der Gesamtverbrauchsmenge von Zucker

Bekanntmachung
Betrifft
: Festlegung des Zuckerverbrauchs
für den Monat September.
Die Gesamtverbrauchsmenge für den
Monat September 1917 wird, wie folgt, festgelegt:
a) für Säuglinge (Kinder im 1. Lebensjahr) pro
Kopf 900 Gramm,
b) für alle übrigen Personen pro Kopf 700 Gramm.
Ueber den Zeitpunkt der Verausgabung der Zucker-
karten pro September erlassen die Bürgermeisterämter
Bekanntmachungen
Schleiden, den 5. September 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf v[on] Spee.


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Kreisarchiv Euskirchen (12. September 2017). 12. September 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. November 2024 von https://doi.org/10.58079/csfu


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