Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. September 1917
Abgabe von geerbtem Goldschmuck
Wer ererbten Schmuck
dem Vaterlande gibt, entweiht nicht, sondern ehrt das
Andenken der Toten. Auf zur Goldankaufstelle!