8. September 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. September 1917

Verurteilungen durch Amtsgerichte Blankenheim und Gemünd

Bekanntmachung.
Wegen Uebertretung der hinsichtlich der Volkser-
närhung bestehenden Vorschriften wurden bestraft:
1. Vom Amtsgericht Blankenheim, und zwar
a) durch rechtskräftiges Urteil: Der Müller Ludwig
Simon zu Hallenthalermühle zu einer Geldstrafe von
20 M[ar]k, ev[en]t[ue]l[l] einer Gefängnisstrafe von 4 Tagen.
b) durch Strafbefehl: Der Ackerer Matthias Köller
aus Kronenburg zu einer Geldstrafe von 20 M[ar]k, ev[en]t[ue]l[l]
4 Tagen Haft.
2. Vom Amtsgericht Gemünd und zwar durch
Strafbefehl
a) der Ackerer Hubert Hoß in Wittscheiderhof zu
einer Geldstrafe von 25 M[ar]k, ev[en]t[ue]l[l] einer Gefängnis-
strafe von 5 Tagen.
b) der Tagelöhner Bertram Möhrer aus Dreiborn
zu einer Geldstrafe von 10 M[ar]k, ev[en]t[ue]l[l] 2 Tagen
Gefängnis.
c) der Ackerer Joseph Küpper aus Vlatten zu einer
Geldstrafe von 100 M[ar]k, ev[en]t[ue]l[l] 20 Tagen Gefängnis.
d) der Landwirt Johann Peter Küpper aus Vlatten
zu einer Geldstrafe von M[ar]k, ev[en]t[ue]l[l] 20 Tagen
Gefängnis.
Schleiden, den 1. September 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf v[on] Spee.


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Kreisarchiv Euskirchen (8. September 2017). 8. September 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 19. September 2024 von https://doi.org/10.58079/csfr


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