Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. September 1917
Information zur 7. Kriegsanleihe
Die siebente Kriegsanleihe.
Nichts weist mehr auf die Kraft der deutschen Volks-
wirtschaft hin, als das Vertrauen, mit dem die Finanz-
verwaltung des Reichs nach mehr als dreijähriger
Kriegsdauer von neuem an das Kapital, an die großen
und kleinen Sparer in den Städten und auf dem
Lande sich mit bekannten Aufruf „Zeichnet die
Kriegsanleihe!“ wenden kann. Daß dieser Zeitpunkt
jetzt, und zwar zum siebenten Male, nähergerückt ist,
bringt keinen eine Ueberraschung, ist doch die Finanz-
verwaltung bis jetzt jeweilig etwa sechs Monate nach
der Ausgabe der ersten Kriegsanleihe dazu geschritten,
die Kriegsausgaben gleichsam aus dem Schwebezustand
auf eine sichere Grundlage zu stellen. Unsere Gegner
lassen sich mit der Umwandlung ihrer schwebenden
Verbindlichkeiten in Anleihen weit mehr Zeit – aber
nicht aus freier Entschließung. Sie kennen sehr wohl
die Grundsätze einer soliden Finanzpolitik, aber ihre
Anwendung stößt bei allen unseren europäischen Feinden
auf Schwierigkeiten, teils, weil ihre wirtschaftliche
Kraft erlahmt ist, teils, weil der Patriotismus sich
bei ihnen mehr in Worten als in Taten äußert. Bei
uns harren bereits sehr erhebliche Summen des Augen-
blicks, in dem sie der Kriegsanleihe dienstbar gemacht
werden können. Darauf deutet die ganze Lage des
Geldmarktes hin, im besonderen die großen Verträge,
die in Schatzwechseln des Reichs angelegt sind, ferner
die hohen Einlagen bei den Banken und Sparkassen.
Diese Tatsache darf aber niemand zu der Ansicht
verleiten, es komme auf seine Mitwirkung nicht an.
Vielmehr ist es, je näher wir dem Frieden kommen,
um so notwendiger, kein Nachlassen zu zeigen, sondern
erneut einen kräftigen Beweis zu erbringen, daß unsere
Kraft, auch auf wirtschaftlichem Gebiet, dem Vater-
lande gesammelt nach wie vor zu seiner Verteidigung
zur Verfügung steht.
Die siebente Kriegsanleihe wird fast genau nach
dem Muster der sechsten ausgestattet. Sie besteht
aus 5 prozentigen Schuldverschreibungen und 4 ½
prozentigen Schatzanweisungen, die zum Preise von
98 Mark für 100 Mark Nennwert in der Zeit vom
19. September bis zum 18. Oktober zur Zeichnung
aufgelegt werden. Für Schuldbuchforderungen mit
Sperre bis zum 15. Oktober 1918 ermäßigt sich der
Zeichnungspreis auf 97,80 Mark für 100 Mark Nenn-
wert. Das Reich darf die 5 prozentigen Schuldver-
schreibungen frühestens zum 1. Oktober 1924 kündigen.
Das ist für den Zeichner insofern ein Vorteil, als er
Sein Geld bis zu dem genannten Zeitpunkt unbedingt
mit 5 von Hundert verzinst erhalten muß. Auch später
darf das Reich den Zinsfuß nicht herabsetzen, ohne
gleichzeitig die Kündigung auszusprechen; dies bedeutet
daß dann jeder Anleiheinhaber das Recht hat, den
Nennwert seiner Schuldverschreibungen in barem
Gelde, also 2 Mark für je 100 Mark mehr als den
Zeichnungspreis, zu fordern. Für die 4 ½ prozen-
tigen Schatzanweisungen ist von vornherein ein Til-
gungsplan aufgestellt, der mit dem für die Schatz-
anweisungen der sechsten Kriegsanleihe vorgesehenen
übereinstimmt. Nach den Einzelheiten des Tilgungs-
planes muß der Inhaber von Schatzanweisungen im
Falle der Auslosung seiner Schatzanweisungen mindestens
für 100 Mark Nennwert 110 Mark erhalten. Er
kann aber auch unter den noch später zu erläuternden
Voraussetzungen 115 oder 120 Mark als Erlös er-
zielen. Dieser große Vorteil verdient in den weitesten
Kreisen des Anlage suchen Kapitals Beachtung.
Da, wie anzunehmen ist, viele Eigentümer der
älteren 5 prozentigen Schuldverschreibungen und der
früher ausgegebenen 5-prozentigen Schatzanweisungen
den Wunsch haben werden, ihren Besitz in die neuen
auslosbaren Schatzanweisungen umzuwandeln, so ist
wieder, wie bei der sechsten Kriegsanleihe ein von
leicht erfüllbaren Bedingungen abhängiges Umtausch-
recht geschaffen worden.
Die Einzahlungen auf die siebente Kriegsanleihe
können vom 29. September ab (der 30. September
ist ein Sonntag) geleistet worden; Pflichtzahlungs-
termine sind der 27. Oktober, der 24. November, der
9. Januar und der 6. Februar. Es können also alle
die, die über flüssige Gelder verfügen, alsbald in den
Genuß der hohen Verzinsung kommen; wer aber erst
spätere Eingänge für die Kriegsanleihe verwenden
will, dem sind sehr bequeme Zahlungsmöglichkeiten
eingeräumt.
Daß eine Anleihe des Deutschen Reichs, eine Forderung
mithin an das gesamte Nationalvermögen, die denkbar
größte Sicherheit bietet, wissen wir alle. Der Ver-
zinsung eines erheblichen Teiles der Kriegsanleihen
sind bereits neue Steuerquellen gegenübergestellt; im
übrigen ist es kaum nötig zu sagen, daß jede Regierung
und jedes Parlament, die für die Verwaltung des
Reichs und seine Gesetzgebung verantwortlich sind, es
als ihre vornehmste Aufgabe betrachten werden,
den Gläubigern des Reichs das gegebene Zahlungsver-
sprechen zu halten.
Wer die siebente Kriegsanleihe zeichnet, erwirbt
die beste Kapitalanlage und trägt, indem er unseren
Tapferen draußen zu Wasser und zu Lande hilft, zum
Schutze des Reichs, zum Schutze der eigenen Person
und des eigenen Vermögens bei.
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Kreisarchiv Euskirchen (8. September 2017). 8. September 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/csfq