14. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. August 1917

Die Preisprüfungsstelle Solingen diskutuierte über Wucher, Bier, Milch und Kartoffeln.

            Von der Preisprüfungsstelle.
   Die Preisprüfungsstelle hielt gestern nachmittag im Solinger
Sparkassengebäude eine Sitzung ab. Es lagen wieder mehrere Be-
schwerden vor, in denen gegen hiesige Geschäftsleute der Verdacht
ausgesprochen wurde, daß sie Preiswucher getrieben hätten. Bei der
Aussprache wurde festgestellt, daß das Kriegswucheramt festgesetzt hat,
daß im Lebensmittelhandel der Gewinn für den Großhandel 10 Pro-
zent und für den Kleinhandel 20 Prozent als höchster Satz gelten
dürfe. Ein Fall, der den Handel mit Weichkäse betrifft, dürfte wohl
besonders das allgemeine Interesse erwecken. Ein dänischer Händler
verkaufte durch die Vermittlung eines hiesigen Bäckermeisters ein
größeres Quantum Rahmkäse an eine Remscheider Firma. Der Preis
für den Zentner Käse betrug 420 Mark, während der Höchstpreis für
Inlandskäse derselben Sorte nur 1,30 Mark für das Pfund beträgt.
Der Bäckermeister erhielt 8 Mark Provision für seine Tätigkeit.
Kriegswucher konnte den an dem Handel Beteiligten nicht nachge-
wiesen werden, weil keinerlei Kontrolle der Aussagen möglich war.
Nach Ansicht der Preisprüfungsstelle liegt hier aber ein Fall von
Kettenhandel vor. Das Kriegswucheramt soll versuchen, in dieser Be-
ziehung Aufklärung zu schaffen. Gegen die Beteiligten wird außer-
dem strafrechtlich vorgegangen werden, weil sie die Kriegsverordnung
nicht beachtet haben, nach der die Ware bei der ZEG. und bei der
Gemeindeverwaltung hätte angemeldet werden müssen.
   Interessante Aufschlüsse gab auch ein Fall, in dem ein hiesiger
Geschäftsmann wegen Kriegswuchers angezeigt war, weil er Tonseife
für 35 Pf[enni]g das Stück verkauft hatte. Der Mann hatte mit einem
Gewinn von 40 Prozent gearbeitet. Es wurde festgestellt, daß der
Preis ursprünglich höchstens 16 Pf[enni]g betragen hat, so daß auch in
diesem Falle die Ware durch den Kettenhandel ungebührlich verteuert
worden ist.


   In einem andern Falle war gefärbtes Kartoffelmehl, ein ganz
wertloses Zeug, als Vanillepulver verkauft worden.
   Die Preiswucherstelle befaßte sich dann mit der Verordnung
das Regierungspräsidenten über Höchstpreise für Bier. Polizei-In-
spektor Kircher berichtete darüber: Bei den Wirten herrscht noch
viel Unklarheit, wie sie sich der neuen Verordnung gegenüber zu ver-
halten haben. Die Entscheidung darüber, inwieweit Ausnahmen
wegen höherer Preise gestattet werden können, trifft die Preis-
prüfungsstelle. Höhere Preise können auf begründete Anträge hin
nur dann bewilligt werden, wenn nachgewiesen wird, daß der Wirt
mit besonders hohen Geschäftsunkosten rechnen muß. Das Vermischen
von Bier mit Bierersatz ist verboten. Bierersatz darf nicht durch den
Kranen laufen, es kann also nur in Flaschen abgefüllt den Gästen
vorgesetzt werden. Das Verschneiden von Bier erster Qualität mit
solchem zweiter Güte ist gestattet, es muß dann der in der Verord-
nung angegebene Durchschnittspreis berechnet werden. (Diese Maß-
nahme ist nur zu begrüßen, denn nach dem Urteil unseres Nahrungs-
mittelchemikers Dr. Olczewsky besteht der Bierersatz nur aus einem
Auszug von Hopfen, der gefärbt ist. Irgendeinen Nährwert hat das
Zeug natürlich nicht, außerdem wird das noch halbwegs genießbare
Bier, das heute hergestellt wird, durch das Vermengen mit Ersatz
ungenießbar gemacht.) Einige Wirte sollen dazu übergegangen sein,
das gelieferte Bier zu hohen Preisen außerhalb des Hauses zu ver-
kaufen und ihren Gästen Bierersatz vorzusetzen. Diese Fälle soll das
Publikum zur Anzeige bringen, damit gegen solche miserablen Gast-
geber eingeschritten werden kann.
   Die Herren Gierlich und Schwarz baten, die Bierver-
ordnung nicht zu sorglos zu handhaben, weil die Wirte jetzt besonders
schwer zu kämpfen hätten. Die Bestimmung, daß kein Bier mit Ersatz
verpanscht werden darf, begrüßen sie. Die Höchstpreise ließen sich
nach Ansicht der Düsseldorfer Handelskammer nicht leicht durchführen,
weil die Verhältnisse, unter denen die einzelnen Geschäfte arbeiten,
sehr verschieden sind. Das Kammergericht habe entschieden, daß ein
Preisaufschlag von 30 bis 40 Prozent gegenüber den Friedenszeiten
gerechtfertigt sei, weil die allgemeine Teuerung berücksichtigt werden
müsse. Im übrigen sei es an der Zeit, durch Verordnungen auf die
Brauereien einzuwirken, denn hier sitzt die Wurzel der Preissteige-
rungen.
   Genosse Schaal bemerkt dazu, daß die Wirte, die heute von
ihrem Geschäft allein nicht mehr leben können, sich durch Arbeit im
Hilfsdienst oder in der Munitionsindustrie Verdienst verschaffen sollen.
Für einzelne Gewerbezweige kann unmöglich eine besondere Ver-
sorgung auf Kosten der Allgemeinheit geschaffen werden.
   Der Vorsitzende stellte als Willensäußerung der Preis-
prüfungsstelle fest, daß es verboten ist, Bierersatz durch den Kranen
laufen zu lassen.
   Zu dem Thema „Höhere Milchpreise“ teilte der Polizei-Inspektor
mit: Durch die Tatsache, daß andere Gemeinden, die die Milch aus
denselben Bezirken beziehen wie Solingen, den Meiereien höhere Ein-
kaufspreise bewilligt haben, sind wir leider gezwungen, ebenfalls mit
einer Preiserhöhung vorzugehen. Durch das Generalkommando sind
allerdings die Lieferkreise an uns gebunden, doch werden sie
die Gemeinden stets vorziehen, die den höchsten
Preis bieten. Elberfeld und Barmen zahlen schon
seit zwei bis drei Monaten den höheren Preis. Die Bauern recht-
fertigen ihre Forderung mit der Erhöhung der Produktionskosten.
Es wird beschlossen, die Kleinverkaufspreise für Vollmilch auf
40 Pf[enni]g, für Mager- und Buttermilch auf 30 Pf[enni]g zu erhöhen.
   Herr Dr. Olczewsky betonte, daß die von den beiden städti-
schen Milchlieferanten besorgte Milch bisher gut gewesen sei. Die von
den kleinen Landwirten gelieferte Milch werde fortlaufend streng
kontrolliert. Der Redner regt eine Bezahlung der Milch nach ihrem
Fettgehalt an.
   Der Polizei-Inspektor erwidert darauf, daß das bei den großen
Meiereien schon heute geschehe. Bei den kleinen Lieferanten lasse sich
das System aber nicht gut durchführen. Um ein Entrahmen der
Milch zu verhindern, sei angeordnet, daß die Zentrifugen versiegelt
werden.
   Herr Gierlich regt an, eine dauernde Statistik über die Milch-
preise anderer Gemeinden einzuführen, um stets einen Überblick über
die Marktlage zu haben. Diesem Vorschlage soll entsprochen werden.
   Die Kartoffelverteilung soll in diesem Herbst in der Weise ge-
handhabt werden, daß, nachdem die städtischen Läger aufgefüllt sind,
auch bei den Einwohnern Kartoffeln eingekellert werden sollen. Von
jetzt an sind wir in der Lage, der Bevölkerung das vorgeschriebene
Quantum Kartoffeln zu geben, weil wir größere Sendungen aus
Hannover erhalten haben. Der Preis beträgt jetzt noch 15 Pf[enni]g für
das Pfund und wird nächste Woche auf 12 Pf[enni]g für das Pfund er-
mäßigt.


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Stadtarchiv Solingen (14. August 2017). 14. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cseu


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