13. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. August 1917

Die neue Kohlensteuer gilt ab dem 1. August 1917.

                          Kohlensteuern.
   Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die durch das
Gesetz vom 8. April d[ieses] J[ahre]s beschlossene Kohlensteuer auf alle
Lieferungen vom 1. August d[iesen] J[ahre]s an erhoben wird. Die Aus-
führungsbestimmungen zu diesem Gesetz sind noch nicht bekannt;
sie sollen aber eine Reihe von Vorschriften über Zuschläge und
Ausnahmen enthalten, die eine genaue Berechnung des Steuer-
satzes augenblicklich noch nicht zulassen. Es ist deshalb nicht
möglich, schon heute zu sagen, in welcher Form und in welcher
Höhe die Steuer in Rechnung gestellt wird. Im großen und
ganzen wird sie etwa 20 Prozent vom Werte der vom Syndikat
gelieferten Erzeugnisse betragen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (13. August 2017). 13. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cses


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