Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. August 1917
Warnung vor der Unterstützung flüchtender Zwangsarbeiter
Bekanntmachung.
In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen rus-
sische oder belgische Arbeiter im wehrpflichtigen Alter
oder Kriegsgefangene auf Zureden oder mit Unter-
stützung von Inländern nach dem neutralen Ausland,
namentlich nach Holland, geflüchtet sind, um von dort
aus ihre Heimat zu erreichen.
Es bedarf keines besonderen Hinweises, daß hier-
durch nicht nur die einheimische Wirtschaft durch Ent-
ziehung von Arbeitskräften geschädigt, sondern auch
wehrfähige Mannschaften dem Feinde zugeführt werden.
Wer das Entweichen in irgend einer Weise unterstützt,
macht sich des Landesverrates schuldig, der nach §§ 89,
90 Abs[atz] 1 Nr. 3 Reichsstrafgesetzbuches mit schwerer
Zuchthausstrafe bedroht wird.
Nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wird
sich in einem anhängigen Verfahren niemand mehr
damit entschuldigen können, daß er sich nicht bewußt
gewesen sei, durch seine Handlungsweise der feindlichen
Macht Vorschub geleistet oder der Kriegsmacht des
Deutschen Reiches oder seiner Bundesgenossen Nachteil
zugefügt zu haben.
Auch wird erneut darauf hingewiesen, daß durch
de Verordnung des Herrn Kommandierenden Generals
des stellvertretenden 8. Armeekoprs vom 21. Oktober
1916 die Begünstigung der Flucht von Kriegsgefangenen
unter internierter Angehörigen feindlicher Staaten mit
Gefängnisstrafe bedroht wird.
Schleiden, den 7. August 1917.
Der Königliche Landrat,
Graf v[on] Spee.
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Kreisarchiv Euskirchen (18. August 2017). 18. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 28. April 2025 von https://doi.org/10.58079/csei