15. August 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. August 1917

Versorgung der Selbstversorger mit Brot bis zum Ernteabschluss 1917

Bekanntmachung.
Da im Kreise Schleiden die Brotgetreideernte zu
Beginn des neuen Wirtschaftsjahres, also zum 16. Aug-
gust d[iesen] J[ahre]s, in den wenigsten Teilen des Kreises
Schleidenn vorgenommen, noch weniger das Getreide
zum Verbrauch ausgedroschen ist, bestimme ich hiermit:
1. Der Kommunalverband Schleiden wird sämtliche
Bewohner des Kreises Schleiden, also auch die für
das neue Wirtschaftsjahr in Betracht kommenden
Selbstversorger, für die Zeit vom 16. August bis
15. September d[iesen] J[ahre]s mit Brot bzw. Mehl versorgen.

2. Die Berechtigung, sich selbst zu ernähren, tritt
also bei den Selbstversorgern erst am 16. September
d[iesen] J[ahre]s in Kraft. Sämtliche Selbstversorger werden
hiermit aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß zu
diesem Zeitpunkte das zur Ernährung ihrer Familie
notwendige Getreide ausgedrochen ist.
3. Die Selbstversorger des Kreises Schleiden haben
sich bei dem zuständigen Bürgermeisteram eine für
die obengenannte Zeit gültige Brotkarte ausstellen zu
lassen, nach welcher sie für die genannte Zeit bei den
Bäckern ihres Bezirks Brot bzw. Mehl beziehen können.
4. In der Zeit vom 16. d[es] M[ona]ts bis zum 5. Sep-
tember d[iesen] J[ahre]s dürfen die Mühlenbesitzer von Privat-
personen kein Getreide annehmen, noch solches in ihrer
Mühle verarbeiten. Den Selbstversorgern bezw. den
Getreideerzeugern wird innerhalt der genannten Zeit
sowohl die Belieferung einer Mühle als auch die
sonstige Verwendung ihrer Brotgetreidefrucht (Roggen,
Weizen, Mischelfrucht) verboten. Zuwiderhandelnde
werden gemäß § 79 der Reichsgetreideordnung für
die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 (R[eichs]-G[esetz]-B[latt] S[eite]
507 ff) mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit
Geldstrafe bis zu 50000 M[ar]k oder mit einer dieser
Strafen bestraft. Außerdem hat der Müller die
Schließung seiner Mühle für die Dauer des Wirt-
schaftsjahres 1917/18 zu erwarten, während der Ge-
treideerzeuger nicht mit seiner Anerkennung als Selbst-
versorger rechnen kann.
Schleiden, den 10. August 1917
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Graf von Spee


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (15. August 2017). 15. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/csed


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