10. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. August 1917

Einführung von Höchstpreisen für Bier in Solingen

   Solingen. Höchstpreise für Bier. Nach einer Bekannt-
machung des Oberbürgermeisters von gestern gelten nun auch bei
uns Höchstpreise für Bier. Den Wirten wird außerdem vorgeschrieben,
die Preise an sichtbarer Stelle im Wirtslokal bekannt zu machen und
auch die Maße der Gläser anzugeben, die sie in ihrem Betriebe be-
nutzen. Arbeitet ein Wirtschaftsbetrieb mit besonders hohen Un-
kosten, so kann der Oberbürgermeister für solche Lokale höhere, aber
vom Regierungspräsidenten bereits festgesetzte Preise bestimmen. In
vielen Fällen werden hiesige Wirte ihre stark in die Höhe ge-
schraubten Bierpreise wieder herabsetzen müssen. Gibt es doch Wirte,
die glattweg für einen Liter Dünnbier im Gläserausschank 1 Mark
bis 1,20 Mark berechnet haben. Das Vermischen von Bier mit Bier-
ersatz ist nicht zulässig und gilt als Lebensmittelverfälschung im
Sinne des Strafgesetzbuches. Man wird dieses Vorgehen nur be-
grüßen können. Aber man fragt sich doch: Wie steht es mit den
Brauern? Die haben es verstanden, alles, was sie drückt, auf die
Wirte und so indirekt auf deren Gäste abzuwälzen. Die Biersteuer
darf bekanntlich auf den Rechnungen nicht zu Lasten der Wirte er-
scheinen. Da haben sich aber die Brauer zu helfen gewußt. Sie be-
rechnen jetzt die An- und Abfuhr der Gebinde und nehmen
einen gepfefferten Preis für das Eis, das zum Abkühlen
des Bieres in den Wirtschaften dient. Ein Gebot der Gerechtigkeit
wäre es also, wenn man die Brauer an den Kriegslasten teilnehmen
ließe. Die außerordentlich hohen Gewinne, die die meisten von ihnen
auch im letzten Kriegsjahre wieder erzielt haben, lassen das nur ge-
rechtfertigt erscheinen.


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