7. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. August 1917

Kleine Bäckereien müssen durch Regierungsverordnung geschlossen werden, um Kohlen und Heizmaterial zu sparen. Während in Aachen nur wenige Großbetriebe bestehen bleiben, hat die Stadt Solingen lediglich die kleinsten Bäckereien geschlossen

  Solingen. Regelung des Brotbackens. Be-
kanntlich ist eine Regierungsverordnung erlassen worden, die
die Zusammenlegung von Bäckereibetrieben anordnet. Da-
durch müssen eine Anzahl kleiner Bäckereien geschlossen werden.
Die Verordnung ist erlassen, um Kohlen und sonstiges Heiz-
material zu sparen. Die Stadtverwaltung hat nun bestimmt,
daß alle die Bäckereien geschlossen werden sollen, die wöchent-
lich weniger als acht Sack Mehl verarbeitet
haben. Solche kleine Betriebe gibt es nun bei uns ganz
wenige, so daß von der Schließung nur vier Bäckereien betrof-
fen werden. In einigen rheinischen Großstädten, wie Aachen
und Trier, ist man viel schärfer vorgegangen. In Aachen hat
man nur acht große Bäckereien in Betrieb gelassen und alle
anderen geschlossen. Diese Bäckereien arbeiten lediglich im Auf-
trage der Stadt, die die Brotversorgung selbst in die Hand
genommen hat. Die Bäcker erhalten das Mehl und müssen
daraus eine gewisse Menge Brot für die Stadt herstellen. Die
Arbeiten werden im Lohn ausgeführt, ähnlich wie die Mühlen,
die für das Reich arbeiten. Die Stadt Aachen will dadurch die
umständliche Markenverrechnung mit den Bäckern sparen, so
daß die Arbeitskraft einer Reihe von Beamten für andere
Zwecke frei wird.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (7. August 2017). 7. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/csdy


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