4. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. August 1917

Verständnisvolle Richter: Milde Strafen wegen Lebensmitteldiebstahls für 11 erwachsene Personen aus Höhscheid und Ohligs

   Höhscheid. Einen „Klub der Selbstversorger“ hatten
11 Personen aus Höhscheid und Ohligs, Männlein und Weiblein, ge-
gründet, dessen Zweck, wie schon aus dem Namen hervorgeht, die
eigenmächtige Lösung der besonders damals schwierigen Ernährungs-
frage war. Beteiligt an den Nahrungsmitteldiebereien zum Nach-
teil von Behörden und Privaten waren auch mehrere Kinder, unter
ihnen die Elfriede W. Die Kinder, soweit sie strafmündig sind,
werden sich noch an anderer Stelle zu verantworten haben. Gestern


verhandelte die Strafkammer gegen die 11 erwachsenen „Selbst-
versorger“: die Frau St., die Arbeiter Otto und Hermann R., die
Ehefrauen F. und H. aus Ohligs, die Eheleute Arbeiter Richard R.
aus Höhscheid, den Schleifer M., die gewerblose Anna R. und die
Ehefrauen K. R. und St. daselbst. Die zuerst erwähnten fünf An-
geklagten begaben sich teils einmal, teils häufiger an das städtische
Kartoffellager zu Höhscheid und nahmen die Erdäpfel in Empfang,
die ihnen die Elfriede W., die gewandt durchs Fenster in den Raum
eingestiegen war, zulangte. Die nützliche Beute wurde in die Woh-
nung des Otto R. gebracht und hier brüderlich geteilt; es entfielen
auf den Kopf des Bundes einige bis 10 Pfund. Ehemann R.,
der sich in jener Zeit in Urlaub befand, stand gewöhnlich Schmiere.
Die meisten der Angeklagten sind verwandt oder verschwägert mit-
einander und haben infolgedessen auch immer halbpart gemacht.
So wurde auch die Beute bei mehreren Einbrüchen in die Mer-
scheider Kriegsküche und bei einigen Landwirten, Restaurateuren
und Geschäftsleuten geteilt, und die bestand in Kartoffeln, Fett,
Mehl, Graupen, Speck, Butter, Räucherwaren, eingemachten Früchten
und zahlreichen Kaninchen. Es wurde dann nach Herzenslust von
den „Selbstversorgern“ geschmort und gebraten; hierdurch wurde der
Neid der „Besitzlosen“ erweckt, die der Polizei einen Wink gaben, der
es denn auch bald gelang, die Tätigkeit des „Klubs“ gründlich zu
unterbinden. Die Strafkammer ließ sich bei ihrem Urteil von fol-
genden strafmildernden Gesichtspunkten leiten: In Höhscheid und
Ohligs seien anscheinend die Ernährungsverhältnisse
sehr ungenügend und schlechte gewesen, Hunger und
große Not hätten die Angeklagten offenbar zu den Diebereien ge-
trieben. Diese Tatsachen hätten das Gericht auch veranlaßt, in
weitestgehendem Maße Milde walten zu lassen und auf die denkbar
und zulässig mildesten Strafen zu erkennen, die wie folgt bemessen
worden seien: bei Frau Ernst St. und Otto R. je 4 Monate, bei
Hermann R., Frau F., Frau H. und Eheleute R. auf die 3 Monate
1 Woche Gefängnis, bei Frau Karl R. auf 1 Woche und bei Frau
Ewald St. auf 3 Tage Gefängnis. Die der Hehlerei angeklagten
Friedrich M. und Anna R. wurden aus Mangel an Beweis freige-
sprochen.


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Stadtarchiv Solingen (4. August 2017). 4. August 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/csd7


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