Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Juli 1917
Reichliches Angebot auf Solingens Wochenmarkt. Das Kriegsernährungsamt fordert die strikte Einhaltung der Höchstpreise und weist auf die Freizügigkeit den Obst- und Gemüsehandels in Preußen hin. Leichlingens Bürgermeister scheint sich an diese Regelung nicht halten zu wollen und verbietet den Landwirten den Besuch des Solinger Wochenmarktes.
Vom Wochenmarkt.
Die Anfuhr von Gemüse auf dem heutigen Markte war
gut. Sowohl der Kommissionär des Großmarktes, wie auch die
Landwirte, deren Zahl sich auf etwa zehn belief, hatten reichlich
für Gemüse gesorgt. Obst war dagegen wenig oder gar nicht
vorhanden, doch ist für heute nachmittag wieder eine Sendung
Birnen angekündigt. Die Preise waren diese: Gewöhnliche
Bohnen 60 Pf[enni]g, Prinzenbohnen 70 Pf[enni]g, Schneidebohnen
70 Pf[enni]g, Rotkohl 40 Pf[enni]g, Tomaten 90 Pf[enni]g, Blumenkohl
1,20 M[ar]k und Rhabarber 25 Pf[enni]g. Die angekündigten Birnen
werden 25 Pf[enni]g das Pfund kosten. Um den fortwährenden
Ueberschreitungen der Höchstpreise auf den Obst- und Gemüse-
märkten ein Ende zu machen, hat das Kriegsernährungsamt
ein geharnischtes Rundschreiben an die Stadtverwaltungen ge-
schickt, die einen Großmarkt besitzen. In diesem Schreiben wird
darauf aufmerksam gemacht, daß den Höchstpreisen unter allen
Umständen Geltung verschafft werden soll. Auf Märkten, auf
denen die Höchstpreise nicht eingehalten werden, sollen in Zu-
kunft Beamte des des Kriegsernährungsamtes die
Kontrolle ausüben. In dem Schreiben wird auf den Essener
Obst- und Gemüsemarkt verwiesen, wo mit Duldungen der Markt-
polizeibeamten die Höchstpreise ganz erheblich überschritten
worden seien. In allen Fällen soll sowohl gegen die Erzeuger,
wie auch gegen die Kleinverkäufer mit den schärfsten Mitteln
vorangegangen werden. – Ein weiteres Rundschreiben des Kriegs-
ernährungsamtes richtet sich gegen die Ausfuhrverbote für Obst
und Gemüse, die einzelne Gemeinden trotz der Aufhebung
noch immer aufrecht erhalten. Es wird ausdrücklich in dem
Schreiben darauf hingewiesen, daß im Verkehr mit Gemüse
und Obst in ganz Preußen Freizügigkeit herrschen
soll.
Die Stadtverwaltung von Leichlingen scheint aller-
dings zu glauben, daß diese Verordnung des Kriegsernäh-
rungsamtes für sie nicht gelten. Wie käme sie sonst dazu, den
Leichlinger Landwirten die Belieferung des
Solinger Marktes zu verbieten? Leichlingen ist
weder eine freie Hansastadt, noch ein „kleines“ Fürstentum
sondern eine preußische Gemeinde, deren Oberhaupt
sich ebenso den Anordnungen der preußischen Regierung fügen
muß wie jeder andere Staatsbürger. Auf welche vorgesetzte
Behörde oder auf welches Gesetz stützt der Leichlinger Bürger-
meister sein Ausfuhrverbot? Den Leichlinger Landwirten, die
den Solinger Wochenmarkt besuchen wollen, empfehlen wir
unbekümmert um das bürgermeisterliche Aus-
fuhrverbot Gemüse und Obst nach Solingen zu
schaffen. Der Bürgermeister würde bei einem gerichtlichen
Austrag der Sache eine schwere Niederlage erleben. Wer sich
von den Leichlinger Landwirten genau informieren will, wie
die gesetzlichen Bestimmungen lauten, der wende sich an die
Solinger Stadtverwaltung, die ihm gern Auskunft
erteilt.
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Stadtarchiv Solingen (31. Juli 2017). 31. Juli 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cscm