28. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juli 1917

Die Pilzvergiftungstragödie in Wald nimmt das Nahrungsmittel-Untersuchungsamt Solingen zum Anlass für praktische Ratschlägen

             Pilze und Pilzvergiftungen.
   Vom Nahrungsmittel-Untersuchungsamt in Solingen wird uns
geschrieben:
   Durch die Presse geht die Nachricht, daß durch Pilzvergiftung in
Wald fast eine ganze Familie gestorben ist. Dieses traurige Ereignis
muß zur Warnung und Vorsicht beim Einsammeln von Pilzen dienen.
Möglichste Achtsamkeit und Vorsicht beim Einsammeln ist auf jeden
Fall streng zu empfehlen. Keinesfalls soll nun aber die gesamte Be-
völkerung vor dem Genusse von Pilzen überhaupt gewarnt werden.
Im Gegenteil. Pilze besitzen bei dem heutigen Mangel an allen
möglichen Nahrungsmitteln sehr großen Wert. Bei richtiger Zu-
bereitung kann man aus ihnen überaus schmackhafte und nahrhafte
Speisen herstellen.


   Ein ganz empfehlenswerter Gedanke sind die in einer Zeitung
vorgeschlagen Pilzwanderungen, bei denen Lehrer, die in der
Pflanzenkunde bewandert sind, als Leiter tätig sein müssen. Kennt
jemand selbst ein stilles Plätzchen an dem große Mengen Pilze stehen,
so kann er sich häufig durch ein gutes Buch eine orientierende Ueber-
sicht verschaffen. Der guten Pilzbücher gibt es sehr viele. Man hüte
sich aber Pilze so erkennen zu wollen, daß man sie mit irgendeiner
Abbildung vergleicht. Die Abbildungen mancher Pilzbücher sind für
einen Laien häufig recht zweifelhaft. Namentlich hüte man
sich davor, einen Pilz so bestimmen zu wollen, daß man ihn mit der
Abbildung des Buches vergleicht und daraufhin schwört, es sei der-
selbe. Ein solcher Schwur ist häufig ein sehr leichtsinniger, da be-
sonders die Farbennuancen in Abbildungen und Originalen
einem großen Wechsel unterworfen sind. Unter der Unmasse von
Pilzbüchern, die es gibt, hat sich ein Pilzwerk: Eßbare und giftige
Pilze des Waldes von Julius Rothmayer, Luzern (Verlag E.Haag,
Luzern) für die Praxis als sehr brauchbar erwiesen. Der Verfasser
übt die im Süden Deutschlands und der Schweiz vorgeschriebene
Marktkontrolle über den Pilz aus. In Pilzgegenden haben sich diese
Pilzkontrollen der Märkte, z[um] B[eispiel] in Zürich von dem Direktor des
Botanischen Gartens als sehr segensreich erwiesen. In manchen Orten
Thüringens muß jeder Pilzsammler, der seine Ware verkaufen will,
einen Pilzschein besitzen, der ihm z[um] B[eispiel] in Coburg in den Apotheken
ausgestellt wird.
   Zum Erkennen der Pilze ist es erforderlich, daß man sofort
weiß, zu welcher Familie und Gruppe der Pilz gehört. Die Er-
kennung der Familie ist durch ein gutes Pilzbuch nicht so überaus
schwer. Schwieriger ist die Feststellung von Gattung und Art, die
man aber nicht unbedingt zur Feststellung der Eßbarkeit braucht.
Vor allen Dingen muß man wissen, ob man einen Blätter,- Röhren,-
oder Stachelpilz vor sich hat. Besonders in Betracht kommen
1. Röhrenpilze, deren Hutunterseite mit herabhängenden Strängen
oder Röhrchen besetzt ist. Diese Röhrchen sind zu einer Röhrenschicht
vereinigt. Von ihnen sind alle jene eßbar, deren Hutunterseite weiß,
gelb, grünlich oder grau ist oder deren Stiel einen Ring oder eine
Manschette trägt. Zu meiden sind alle Röhrenpilze, deren Hut-
unterseite rot oder rötlich ist, auch deren Stiel leuchtend rot ge-
färbt ist. Die Hutunterseite der Blätterpilze besteht aus Blättern
oder Lamellen, die wie Speichen eines Rades angeordnet sind.
Blätterpilze, deren Blätter blau, hell oder dunkel violett sind, sind
eßbar, ebenso solche, die schön zitronengelb sind. Pilze, deren Blätter
rot gefärbt sind, sind im Gegensatz zu den Röhrenpilzen eßbar. Ferner
sind eßbar Blätterpilze, welche einen ausgesprochenen Geruch von
Mehl, Teig, Anis, Knoblauch besitzen. Scharf und widrigriechende
sind zu verwerfen.
   Auf diese Weise scheidet man manchen eßbaren Pilz mit aus.
Dies ist jedoch für einen Anfänger kein Fehler. Beim Sammeln
richte man sich weiterhin nach dem angegebenen Pilzbuche oder einem
anderen. In zweifelhaften Fällen wende man sich
stets an pflanzenkundige Persönlichkeiten, Apo-
theken oder an das Nahrungsmittel-Untersu-
chungsamt, Solingen, Bergstraße 32.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (28. Juli 2017). 28. Juli 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cscc


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