27. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juli 1917

Die Hamsterer als die wahren Verantwortlichen für die zunehmenden Diebstähle – eine etwas andere Sicht auf einen Straftatbestand

          Der Hamster als Verführer.
   Wiederholt ist auf das gemeingefährliche Treiben der Hamster
hingewiesen worden. Und doch ist dabei einem Umstande die wenigste
Aufmerksamkeit gewidmet worden, der mit der Dauer des Krieges in
immer auffälligerer Weise sich aufdrängt: der Hamster als
Verführer. Die weitesten Kreise behelfen sich mit den durch die
Kriegswirtschaft gebotenen Rationen. Wir wissen alle, daß diese
Rationen zeitweise ungenügend sind. Hat nun jemand monatelang
mit dieser Ration engewirtschaftet und er kommt dann dahinter,
daß etwa sein Nachbar all diese Zeit im Besitze eines vollen Kellers
oder einer gefüllten Speisekammer gewesen ist, so ist es ganz natür-
lich, daß bei dem Nichthamster die Begriffe von Recht und Ge-
rechtigkeit ins Wanken geraten. Du hast dich mit deiner Familie
recht und schlecht (manchmal mehr schlecht als recht!) durchge-
schlagen mit dem, was die Kriegsversorgung bot, und dieser hat
unterdessen gepraßt, muß sich dann der Durchhalter sagen. Diese
Erkenntnis der Ungerechtigkeit wird verschärft durch die weitere Er-
wägung, daß der Hamster nicht auf rechtlichem Wege in
den Besitz seiner Vorräte gekommen sein kann.


   Was liegt nun näher als die Annahme, daß ein Mensch, der
solche Erfahrungen macht, den Hamster und sein Treiben nicht mehr
vom Standpunkt des allgemeinen normalen Rechts-
bewußtseins betrachten kann? Er hat sich eingerichtet, selbst
auf die Gefahr hin, daß er mit seiner Familie nicht immer satt ge-
worden ist. Anderen, Hunderten, Tausenden ist es ebenso ergangen.
Währenddessen hat der Hamster in altgewohnter Weise gelebt.
Während die ehrlichen Leute sich aufs äußerste eingeschränkt haben,
hat der Hamster sogar noch Kammer und Keller voll. Während der
Durchhalter Monate der Entbehrung hinter sich hat, sieht er bei
dem Hamster gefüllte Kisten und Kasten. Zunächst stellt sich das Ge-
fühl grenzenloser Erbitterung ein. Dann kommt diese Erwägung:
Wir befinden uns in der Lage einer eingeschlossenen Stadt, in der
nur ein bestimmtes Quantum von Lebensmitteln vorhanden ist, von
denen allen Volksgenossen der gleiche Anteil gebührt. Verschafft sich
einer mehr, so kann das nur geschehen auf Kosten anderer.
Was der eine mehr ißt, das steht anderen weniger zur Verfügung.
Was bei dem Hamster in Kammer und Keller hängt, das ist den
andern entzogen worden.
   Es bedarf keiner tiefgründigen psychologischen Untersuchungen,
um zu ermessen, wie nahe da der weitere Gedanke liegt, sich Genug-
tuung zu verschaffen, den Hamster zu strafen. Wir müssen festhalten,
daß der Hamster doch immer nur auf unrechtmäßige Weise
in den Besitz seiner Vorräte gekommen sein kann. Gut, sagt sich
nun der Nichthamster, dem werde ich es beibringen. Und schon ist
er bei passender Gelegenheit in das Allerheiligste des Hamsters ein-
gedrungen. Und – der Einbruchsdiebstahl ist fertig!
   Ein Beispiel: In einem Hause wohnen bei einer Familie zwei
ledige Leute. Sie behelfen sich mit ihrer Ration. Im gleichen
Hause wohnt der Agent Neukirch, der ein großer Hamster vor
dem Herrn ist. Die beiden erfahren, daß dieser Neukirch auf dem
Speicher große Mengen von Fleischwaren verborgen hält. Zunächst
aus Neugierde suchen sich die beiden von der Wahrheit der Behaup-
tungen zu überzeugen. Sie verschaffen sich Eingang in das Speicher-
zimmer. Richtig! Da hängen Würste, Schinken, Speckseiten. In-
grimm und Wut und gekränktes Rechtsgefühl nimmt von den Leuten
Besitz. In der nächsten Nacht finden sie sich auf dem Dache, der
eine steigt durch das Dachfenster und hängt mit innerster Befriedi-
gung die zusammengeschleppten Sachen ab und reicht sie seinem
Helfer durchs Dachfenster. Flugs ist die Kammer geleert. Nun gilt
es, die Sachen fortzuschaffen. Es gelingt.
   Vielleicht wäre damit die Sache zu Ende. Aber nein! Wieder
tritt der Verführer an die beiden heran. Und zwar – wieder ein
Hamster. Ein Hamster, der kauft, der zu jedem Preise kauft.
Er erwirbt die Sachen, ohne nach der Herkunft zu fragen. Die
Sachen bringen Geld.
   Nun gibt’s auf der beschrittenen Bahn für die beiden kein Halten
mehr. Keller und Vorratsräume in andern Häusern werden besucht.
Und siehe da: die Beute ist groß. Und immer finden sich Käufer.
Mit Leichtigkeit wird man die Diebstähle los. Immer wieder bei
andern Hamstern . . .
   Bis die beiden eines Tages sich vor einem andern Forum
wiederfinden: vor der Strafkammer. Hier werden die „Fälle“ der
Reihe nach festgestellt, werden gezählt und gewertet. Und dann ver-
kündet der Mann, der an dem großen Tische in der Mitte sitzt, das
Urteil, das den einen Dieb auf ein Jahr, den andern, schwerer
belasteten, auf zwei Jahre ins Gefängnis schickt. Ein Hehler
bekommt 15 Monate.
   Das mag alles mit dem übereinstimmen, das über solche Sachen
in dem grünen Buche steht, dem wir den Namen Strafgesetzbuch ge-
geben haben. Aber in diesem Buche steht eins nicht: welche ver-
wirrende Wirkungen auf weniger gefestigte Gemüter solche Verhält-
nisse ausüben können, wie wir sie in dem vorliegenden Falle, der
einer der letzten Verhandlungen vor der Strafkammer Elberfeld
entnommen ist, vorgefunden haben. Die Leute an dem grünen
Tische mögen an alles mögliche gedacht haben, mögen vor ihrem
Urteilsspruche alles möglich erwogen haben, – eins ist ihnen nicht
in den Sinn gekommen, das uns das Wichtigste scheint: der
Anteil, den an dem Werden dieser Verbrechen und Verbrecher die
Hamster hatten, insbesondere der Hamster, an dessen vollgestopfter
Vorratskammer die beiden das erstemal gestrauchelt sind, der Hamster
Neukirch. Diese Menschen, die alles volkssolidarischen Gefühls,
die aller sozialen Erwägungen bei ihrem Handeln bar sind, die es
über sich gewinnen, zu prassen, während andere darben, bei denen
sich die Balken der Vorratsräume biegen, während andere sich den
Leibriemen enger schnallen, die schaffen heute viel mehr Eigentums-
sünder, als es der Oeffentlichkeit und den Gerichten bisher zum
Bewußtsein gekommen ist!
   Und das müßten die Richter, die doch gewiß keine Paragraphen-
hörigen sein wollen, berücksichtigen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (27. Juli 2017). 27. Juli 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 16. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cscb


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