Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Juli 1917
Während der Umgang mit Kriegsgefangenen recht drastisch bestraft wird, erhalten Wucherer und Verfälscher von Nahrungsmitteln vergleichsweise milde Strafen
Die schweren und die leichten Vergehen.
Nicht weniger als 25 Personen, meist Frauen und Mädchen,
aus dem 7. Armeekorpsbezirk wurden nach einer neuen Liste des
Generalkommandos wegen unerlaubten Verkehrs mit
Kriegsgefangenen bestraft, darunter 13 zu Gefängnisstrafen
bis zu 4 Monaten
Wesentlich besser kamen Wucherer und Nahrungs-
mittelsünder davon. So wurden bestraft: Ein Metzgermeister
wegen Handels mit Schweinen entgegen den Vorschriften des Vieh-
handels-Verbandes, verbotswidrigen Schlachtens von Schweinen und
Abgabe von Fleisch ohne Marken zu 500 Mark. Der Kaufmann
Walter Siepermann, Elberfeld, hat Gulaschwürfel unter einer zur
Täuschung geeigneten Bezeichnung und Angabe angeboten und ver-
kauft; Strafe ebenfalls 500 Mark. Der Kaufmann Robert Esser,
Barmen, muss 100 Mark Geldstrafe zahlen, weil er ausländische Seife
ohne Anmeldung eingeführt hat. Der Geschäftsführer Richard
Rudersdorf, Vohwinkel, hat Suppenkonserven unter einer zur
Täuschung geeigneten Bezeichnung verkauft. Strafe 500 Mark.
Auf der ganzen Liste ist kein Wucherer, der mit Frei-
heitsstrafe belegt worden wäre. Und doch spricht das Volks-
empfinden dafür, dass gerade Wucherer und Schleichhändler ins Ge-
fängnis gehörten. Würden diese Herrschaften energischer angepackt
sähe es auf unserm Nahrungsmittelmarkt entschieden besser aus.