Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Juli 1917
Maßnahmen zur Einschränkung des Gasverbrauches in Solingen
Bekanntmachung
betr[effend] Einschränkung des Gasverbrauches.
Mit Rücksicht auf die verminderte Gaslieferung durch das
R.W.E. Essen hat die Kriegsamtsstelle in Düsseldorf eine Rationie-
rung des Gasverbrauchs verfügt.
Es sind daher in der gestrigen Sitzung der Kommission der Gas-,
Wasser- und Elektrizitätswerke nachstehende Beschlüsse gefasst worden:
1. Die Straßenbeleuchtung soll vorläufig bis zum 16. September
gänzlich eingestellt werden. Nur bei genügend Gasvorrat und in
dunklen Nächten sollen die sogenannten Richtlaternen von 11 bis
1 Uhr nachts brennen
2. Die Beleuchtung der Schaufenster wird gänzlich untersagt.
3. Die weitere Bestellung von Münzmesseranlagen, sowie die
Bestellung neuer Anschlüsse und der Umtausch kleinerer gegen
größere Messer wird eingestellt.
4. In der Zeit von 6 Uhr morgens bis 2 Uhr nachmittags und
6 Uhr nachmittags bis 10 Uhr abends wird das Gas mit normalen
Druck abgegeben. In der übrigen Zeit wird die Abgabe von Gas
eingestellt und der Druck auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß
herabgesetzt
Da die Absperrung aus technischen Gründen in sämtlichen Stadt-
teilen nicht gleichmäßig durchgeführt werden kann und stellenweise
selbst in den Sperrzeiten noch die Möglichkeit zur Gasentnahme be-
steht, werden sämtliche Gasverbraucher hiermit dringend ersucht, in
den Sperrzeiten den Gasverbrauch vollständig einzustellen.
Infolge scharfer Bestimmungen der Kriegsamtsstelle Düsseldorf
muss eine strenge Kontrolle der Haushaltungen und Betriebe statt-
finden, um die Einhaltung der Anordnung zu sichern. Sollte sich
herausstellen, dass das ergangene Verbot nicht aufs strengste befolgt
wird, so muss in jedem Zuwiderhandlungsfalle die Gasleitung un-
nachsichtlich gesperrt werden.
Namentlich in der jetzigen Zeit, wo auf allen Gebieten äußerste
Sparsamkeit zur Pflicht wird, ist es dringend erforderlich, dass jeder
Gasverbraucher obige Sperrzeiten genau einhält und so mithilft den
Gasverbrauch aufs äußerste einzuschränken.
Sollten diese Vorschriften und Ermahnungen zur Sparsamkeit
nicht die erforderliche Wirkung ergeben, so stehen weitere einschnei-
dende Maßnahmen bevor, da die Stadt Solingen unter allen Um-
ständen mit der rationierten Menge auskommen muss.
Solingen, den 24. Juli 1917.
Der Oberbürgermeister: Dicke.
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Stadtarchiv Solingen (24. Juli 2017). 24. Juli 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/csbx