Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Juli 1917
Das Steigenlassen von Windvögeln ist immer noch verboten
Solingen. Zur Warnung möge die Mitteilung dienen, daß
in letzter Zeit vielfach Anzeigen erstattet worden sind gegen Eltern,
deren Kinder sogenannte Windvögel haben steigen lassen. Das Auf-
steigenlassen von Windvögeln ist bekanntlich gleich nach Kriegsaus-
bruch verboten worden, was mit der langen Dauer in Vergessenheit
geraten zu sein scheint.
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Stadtarchiv Solingen (17. Juli 2017). 17. Juli 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/csb0